

Weil die Zahl von Unfällen mit anschließender Flucht im Kreis Euskirchen enorm gestiegen ist, hat die Kreispolizeibehörde die landesweite Aktion »Unfallflucht ist unfair« mit auf den Weg gebracht. Polizeihauptkommissar Friedhelm Heß hat dem WochenSpiegel Fragen zu dem Projekt beantwortet.
Was soll die Kampagne »Unfallflucht ist unfair« genau bewirken?
Friedhelm Heß: Wir hoffen, dass die Kampagne zu einem erhöhten Hinweisaufkommen führt und wir somit eine Verhaltensänderung erreichen und die Aufklärungsquote steigern können. Im Rahmen der Kampagne, bei der sich bereits 69 Märkte im Kreis beteiligen, verteilen wir an unsere Partner Vordrucke für Zeugenhinweise und informieren sie, wie sie mit betroffenen Kunden weiter verfahren sollen.
Wie viele Fälle von Unfallflucht gibt es im Kreis Euskirchen?
Friedhelm Heß: Die Zahl von Sachschadensunfällen mit anschließender Flucht im Kreis Euskirchen ist dramatisch gestiegen. Waren es im Vorjahr »nur« 643 Fälle, so sind es in diesem Jahr bereits 200 mehr.
Wie viele Täter werden durchschnittlich geschnappt?
Friedhelm Heß: Fast jeden zweiten Täter schnappen wir auch noch im Nachhinein und dann wird es bitter. Denn mit einem Verwarngeld, wie es der Fall gewesen wäre, wenn er sich nicht vom Tatort entfernt hätte, ist es jetzt nicht mehr getan.
Welche Strafe erwartet einen Unfallflüchtigen?
Friedhelm Heß: Der Täter kann beim Entfernen vom Unfallort mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer höheren Geldstrafe sowie mit dem Verlust der Fahrerlaubnis bestraft werden. Zudem kommt für Schäden häufig keine Versicherung mehr auf.
Wer begeht am häufigsten Unfallflucht?
Friedhelm Heß: Eine genaue Tätergruppe gibt es nicht. Es sind sowohl junge als auch ältere Menschen, denen oft nicht bewusst ist, dass sie im Moment der Unfallflucht eine Straftat begehen. Ein Risiko stellen durchaus auch die immer größer werdenden PKW dar.
Wie verhält man sich als Unfallverursacher richtig?
Friedhelm Heß: Einen Zettel mit den Kontaktdaten an der Scheibe zu hinterlassen reicht nicht aus. Wenn sich der Unfall - wie so oft - auf einem Supermarkt-Parkplatz ereignet, dann sollte man im Markt Bescheid geben und versuchen, den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Hat man ihn gefunden, kann man den Vorfall untereinander klären oder die Polizei hinzurufen. Falls der Halter nicht ausfindig gemacht werden kann, muss in jedem Fall die Polizei gerufen werden.