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UPDATE: Mögliches Ansprechen von Kindern im Kreisgebiet
In den letzten Tagen hat die Polizei Euskirchen vermehrt Hinweise darauf erhalten, dass es an mehreren Orten im Kreis zu einem Ansprechen von Kindern beziehungsweise zu Gesten von Fahrzeugführern gegenüber Kindern gekommen sein soll.
Die Polizei prüft derzeit einige Fälle im Kreisgebiet, in denen Schüler von Unbekannten angesprochen worden sein sollen. Foto: Pixabay
Es gab, so die Mitteilung der Polizei, sowohl zu den entsprechenden Personen, die auf diese Weise in Erscheinung getreten sind, wie auch zu den jeweiligen Fahrzeugen eine Fülle von Beschreibungen, die zum jetzigen Zeitpunkt keinen Zusammenhang erschließen ließen. Die Polizei geht nach wie vor allen Hinweisen nach. Bisherige Ermittlungen führten nicht zur Feststellung erfüllter strafrechtlicher Tatbestände. Bei Beobachtungen und Feststellungen sei es hilfreich, sich das Pkw-Kennzeichen zu notieren und die Polizei zu verständigen.
Unter anderem sollen am vergangenen Donnerstag, 23. Januar, sich nach Mitteilung der Polizei gegen 13.25 Uhr zwei Unbekannte einem neunjährigen Mädchen genähert haben. Einer der beiden soll das Kind auf dem Heimweg an der Schulter berührt haben. Das Mädchen trat einem Mann gegen das Schienbein und lief nach Hause. Sie erzählte es ihren Eltern, die Strafanzeige erstatteten.
Bei dem zweiten Fall hielt sich am Dienstag, 28. Januar, ein siebenjähriger Schüler gegen 12.15 Uhr in Mechernich am Becherhofer Weg / Kreisverkehr in Richtung Rewe auf. An einem Zigarettenautomaten hatte ein Unbekannter angehalten. Er soll dem Jungen die Frage gestellt haben, ob er nicht mitfahren wolle. Daraufhin lief der Junge weg. Entsprechende Ermittlungen sind aufgenommen.
Bitte der Polizei
Die Polizei Euskirchen bat bereits in einer ersten Mitteilung darum, folgendes zu beachten: Das bloße Ansprechen von Kindern stelle für sich gesehen noch keine Straftat dar. Selbst das Anbieten von Süßigkeiten oder ähnlichem müsse nicht zwingend eine Vorbereitungshandlung zu einer Straftat sein. Es könnte sich auch um eine unbedachte, jedoch unkluge Geste eines Erwachsenen handeln. Gleichwohl komme es immer wieder zu Situationen, in denen Kinder angesprochen werden und nicht klar sei, was mit dem Ansprechen bezweckt wird.
Keine ungesicherten Informationen
Die Polizei Euskirchen bittet weiterhin dringend darum: "Streuen Sie keine ungesicherten Informationen, besonders nicht über die sozialen Medien und Messenger-Dienste wie WhatsApp. Diese verselbständigen sich und führen eher dazu, Eltern und Kinder zu verängstigen." Nach wie vor seien die Kollegen des Bezirksdienstes vor Ort eingesetzt und stünden im Rahmen der Schulwegsicherung für Schüler, Eltern und Schulvertretern als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auf der Internetseite der Polizei Euskirchen finden Eltern und Lehrkräfte Handlungshilfen.
https://euskirchen.polizei.nrw/schueler