Winterreifen: Ordnungshüter gehen mit gutem Beispiel voran
"Denn jetzt wird es Zeit. Wer bei glatten Straßen und Schnee ohne Winterreifen unterwegs ist, verstößt gegen die (situative) Winterreifenpflicht", heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert diese Wetterverhältnisse so: "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die ... den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen" (§ 2 Absatz 3a STVO). Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern riskiert auch eine Strafe. Das Bußgeld liegt bei mindestens 60 Euro plus einem Punkt in Flensburg.

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