Mario Zender

Bestechlichkeit: Behördenmitarbeiter für Millionenschaden verantwortlich?

Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz soll durch Bestechung einen Millionenschaden verursacht haben

Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz soll durch Bestechung einen Millionenschaden verursacht haben.

Bild: Archiv

KOBLENZ. Es geht um manipulierte Aufträge, Reinigungsverträge und Millionenbeträge: Ein 49 Jahre alter Mann steht unter dem Verdacht der Bestechlichkeit. In Kürze soll ihn in Koblenz der Prozess gemacht werden. 
Die Dimension des Falls ist beachtlich. Nach der Anklage soll der Mann als Mitarbeiter des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz dafür gesorgt haben, dass eine bestimmte Firma bei Ausschreibungen zum Zuge kam.
Konkret geht es um die Vergabe und Durchführung von Reinigungsverträgen über Kisten. Der Angeklagte soll dabei mit weiteren, gesondert verfolgten Personen zusammengewirkt und die Auftragsvergabe zugunsten eines bestimmten Unternehmens manipuliert haben.
Doch damit nicht genug: Der 49-Jährige soll dem Unternehmen anschließend auch die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten bescheinigt haben – obwohl die vereinbarten Leistungen nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht vollständig erbracht worden sein sollen.
Mehr als acht Millionen Euro zu Unrecht gezahlt?
Die finanziellen Folgen sollen erheblich gewesen sein: Aufgrund des mutmaßlichen Vorgehens sollen mehr als acht Millionen Euro zu Unrecht ausgezahlt worden sein. Auch der Angeklagte selbst soll nach der Anklage kräftig profitiert haben. Im Gegenzug für sein mutmaßliches Handeln soll er Zahlungen von fast zwei Millionen Euro erhalten haben.
Ob sich die schweren Vorwürfe bestätigen, muss nun die 4. Strafkammer des Landgerichts Koblenz klären. Der Prozess beginnt am Dienstag, 13. Oktober, um 9.30 Uhr in Saal 136.
Das Gericht hat bereits mehrere Fortsetzungstermine angesetzt. Verhandelt werden soll auch am 14., 15. und 16. Oktober sowie am 4. und 6. November, jeweils ab 9.30 Uhr.
Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.