

Den Ermittlungen der Polizei zurfolge gingen die Laserstrahlen vom großräumigen Bereich Koblenzer Straße am Kreisel an den Abzweigungen Betzinger Landstraße / Am Wasserturm aus. Da solche Handlungen die Sicherheit der Luftfahrzeugbesatzungen in besonderem Maße gefährden, führt die Kriminalinspektion Mayen ein Ermittlungsverfahren gemäß § 315 StGB wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Kriminalpolizei fragt: - Wer hat zum besagten Zeitpunkt Personen mit einem Laserpointer beobachtet? - Sind Fahrzeuge aufgefallen, aus denen zurückliegend mit einem grünen Laserpointer herausgestrahlt wurde? - Wer kennt Personen in Mayen und Umgebung, die einen grünen Laserpointer besitzen? Hinweise an die Kriminalinspektion Mayen unter 0 26 51 / 80 10. Themenfoto: Pauly