

Bei zwei der vier Personen wurden aufgeschnittene Innenfutter in ihren Jacken - sogenannte "Diebesschürzen" - festgestellt. In einer Jacke befand sich Diebesgut aus einem Mayener Geschäft in der Marktstraße. Den vier Personen, die allesamt einen festen Meldewohnsitz im Raum Köln unterhalten, wurde ein Platzverweis erteilt. Die Polizei Mayen warnt in diesem Zusammenhang vor Personen, die den Verkauf von Obdachlosenzeitungen oder Ähnlichem nutzen, um verdeckt Laden- oder Taschendiebstähle zu begehen. Der Verkauf der Zeitungen dient dabei offensichtlich zur Anbahnung oder Vertuschung der jeweiligen Taten. Die Polizei rät: "Lassen Sie solche Personen nicht zu nahe an sich herankommen. Nehmen Sie Abstand davon, augenscheinlich gepflegte und offenkundig nicht obdachlose Personen, durch den Kauf einer solchen Zeitung zu "unterstützen". Bei Hinweisen zu entsprechenden Personen oder Straftaten, nutzen Sie auch kurzfristig den polizeilichen Notruf 110." Themenfoto: Archiv