Nico Lautwein

Biebelhausener Mühle und EDEKA einigen sich: Zukunft mehrerer Filialen geklärt

Ayl/Region. Die Traditionsbäckerei und der Lebensmitteleinzelhändler haben sich nach mehreren gerichtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich über die Zukunft betroffener Filialstandorte verständigt.
Symbolfoto

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Bild: Pixabay

Nach mehreren Monaten mit gerichtlichen Auseinandersetzungen haben die Biebelhausener Mühle und EDEKA eine grundsätzliche Verständigung über die betroffenen Filialstandorte erreicht. Im Mittelpunkt der Gespräche standen unterschiedliche Auffassungen zu Miet- und Untermietverhältnissen in EDEKA- und Neukauf-Märkten.

Die Gespräche wurden in den vergangenen Wochen unter Einbeziehung der jeweiligen anwaltlichen Berater fortgeführt. Ziel war es, die bestehenden Verfahren zu regeln und gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für die betroffenen Filialen, Beschäftigten und Kunden zu schaffen. Über die konkreten Vereinbarungen und noch umzusetzenden Regelungen haben die Beteiligten Vertraulichkeit vereinbart.
Die Bäckerei betreibt unter anderem Filialen in den Märkten in Saarburg, Konz, Trier und Schweich.

Urteil zu Standort Schwalbach-Elm

Zur positiven Entwicklung beigetragen hat nach Angaben der Geschäftsleitung auch eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken zum Standort Schwalbach-Elm. Die gegen die Biebelhausener Mühle gerichtete Räumungsklage wurde abgewiesen. Damit setzte sich in diesem Verfahren die Auffassung nicht durch, dass eine sofortige Beendigung des Standorts aufgrund einer fristlosen Kündigung gerechtfertigt sei.
Das Urteil sei ein wichtiger Baustein für die nun gefundene Gesamtlösung, teilte die Geschäftsleitung mit.

Mehr Planungssicherheit für betroffene Filialen

„Umso mehr begrüßen wir die nun gefundene Verständigung mit EDEKA“, erklärt die Geschäftsleitung der Biebelhausener Mühle. Besonders wichtig sei, dass eine zwischenzeitlich mögliche vorzeitige Räumung einzelner Standorte aufgrund fristloser Kündigungen nicht weiter verfolgt werde.

Für die betroffenen Filialen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kunden bestehe damit wieder mehr Planungssicherheit. Gleichzeitig seien für die einzelnen Standorte Regelungen für deren weitere Zukunft getroffen worden.

Die in EDEKA- und Neukauf-Märkten betriebenen Filialen sind nach Angaben des Unternehmens ein wichtiger Bestandteil seiner regionalen Präsenz. Ziel der Verständigung sei deshalb nicht nur die Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzungen gewesen, sondern auch die Schaffung wirtschaftlich tragfähiger Perspektiven.

Restrukturierung wird fortgesetzt

Die Einigung wertet die Geschäftsleitung als weiteren Schritt im laufenden Stabilisierungs- und Restrukturierungsprozess. Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe, des Sortiments und der wirtschaftlichen Steuerung sollen fortgeführt werden.

„Unser Ziel war stets, diejenigen Standorte möglichst langfristig fortzuführen, an denen ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb auch künftig möglich ist“, erklärt die Geschäftsleitung. Die nun vereinbarten Regelungen und Rückgabetermine seien aus ihrer Sicht ein ausgewogener und wirtschaftlich vernünftiger Kompromiss.

Entscheidend sei, sich künftig auf die Standorte konzentrieren zu können, die nachhaltig erfolgreich betrieben werden können. Die Geschäftsleitung sieht darin eine Grundlage, um den eingeschlagenen Restrukturierungsweg weiterzuführen.

Die Biebelhausener Mühle dankt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen. Man sei zuversichtlich, den Weg der Stabilisierung und der nachhaltigen Sicherung des regionalen Filialnetzes fortsetzen zu können.