

Der Trierer Stadtrat befasst sich am Mittwoch, 17. September, mit einer Beschlussvorlage zum Raumbedarf an den städtischen Gymnasien ab dem Schuljahr 2026/27. Unter Federführung des Amtes für Schulverwaltung und Sport und Bürgermeisterin Elvira Garbes soll entschieden werden, wie künftig die Platzvergabe geregelt wird.
Die Vorlage sieht vor, dass die Bedarfsplanung ausschließlich auf Grundlage der in Trier wohnenden Schülerinnen und Schüler erfolgt. Raumkapazitäten sollen nur noch für diese Gruppe bereitgestellt werden.
Von dieser Regelung ausgenommen sind sogenannte Spezialklassen:
die Sportklasse am Max-Planck-Gymnasium
die Hochbegabtenklasse am Auguste-Viktoria-Gymnasium
der altsprachige Zweig am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium
die bilingual französische Klasse am Humboldt-Gymnasium mit dem Ziel des deutsch-französischen Abiturs
das Friedrich-Spee-Gymnasium als G8-Gymnasium
Schülerinnen und Schüler aus dem Umland könnten nur noch in Regelklassen aufgenommen werden, wenn nach der Bedarfsplanung Plätze frei bleiben.
Bereits in den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Anmeldungen an den Trierer Gymnasien deutlich an. So wurden im Schuljahr 2025/26 insgesamt 644 Kinder angemeldet, davon 220 aus dem Umland. Im Jahr davor waren es 737 Anmeldungen, darunter 234 Umlandkinder.
Während Spezialklassen weiterhin für alle offenstanden, wäre die Aufnahme in Regelklassen nach der geplanten Neuregelung nur eingeschränkt möglich gewesen.
Nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verfügt Trier derzeit über folgende Kapazitäten:
Auguste-Viktoria-Gymnasium: fünfzügig
Max-Planck-Gymnasium: vierzügig
Humboldt-Gymnasium: vierzügig (nach Erweiterung)
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium: vierzügig
Friedrich-Spee-Gymnasium: vierzügig
Für die kommenden drei Schuljahre wird prognostiziert, dass alle Kinder mit Wohnsitz in Trier sowie die Spezialklassen-Kandidaten aufgenommen werden können. Für Umlandkinder in Regelklassen stehen dagegen nicht genügend freie Plätze zur Verfügung.
Der Landkreis Trier-Saarburg reagierte mit deutlicher Kritik auf die Vorlage. Landrat Stefan Metzdorf bezeichnete das Vorgehen als rechtswidrig. „Die freie Wahl der Schule ist ein Grundsatz unseres Schulrechts. Niemand darf benachteiligt werden, nur weil er außerhalb der Stadtgrenze wohnt“, so Metzdorf.
Er verwies darauf, dass die Entscheidung über die Aufnahme ausschließlich den Schulleitungen obliege – nicht dem Stadtrat oder der Schulverwaltung. Zudem sei ein finanzieller Ausgleich zwischen Schulträgern nicht vorgesehen, da dieser bereits über den kommunalen Finanzausgleich geregelt werde.
Metzdorf warnte, ein solcher Beschluss könne die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis gefährden. Der Landkreis habe in den vergangenen Jahren massiv in den Bildungsraum investiert – etwa durch den Neubau des Gymnasiums Schweich, die Übernahme der Treverer-Schule und den Bau der Frida-Kahlo-Schule in Schweich.
Vor diesem Hintergrund forderte der Kreis die Stadt Trier in einem Schreiben auf, die Beschlussvorlage zurückzunehmen. Die bereits für Donnerstag, 8. Januar 2026, angesetzte gemeinsame Sitzung der Schulträgerausschüsse von Kreis und Stadt solle stattdessen für eine abgestimmte Lösung genutzt werden.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier wurde vom Kreis zudem um eine aufsichtsrechtliche Prüfung gebeten.



