Johannes Mager

A.R.T.-Gebühren zählen zu den günstigsten

Der Zweckverband A.R.T. verweist auf die Abfallbilanz 2020 des Landes Rheinland-Pfalz. Demnach werden Bürgerinnen und Bürger in A.R.T.-Gebiet landesweit mit am wenigsten belastet.
Wie sich die Abfallgebühren im Kreis Vulkaneifel nach dem Bürgerentscheid über die Biotonne entwickeln, wird sich zeigen.

Wie sich die Abfallgebühren im Kreis Vulkaneifel nach dem Bürgerentscheid über die Biotonne entwickeln, wird sich zeigen.

Bild: A.R.T. (Symbolfoto)

Kreis. An den Gebühren des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) und deren Erhöhungen gab es immer wieder Kritik. Zuletzt wurden die Gebühren zu Jahresbeginn erhöht – wobei der Vulkaneifelkreis diesmal außenvor blieb. Wie sich hier die Gebühren ändern werden, wird sich erst zeigen, wenn die Kreisbürgerinnen und -bürger sich im Juni für oder gegen die flächendeckende Einführung der Biotonne entschieden haben. Aufgrund der aktuellen Kostensteigerungen rechnet der A.R.T. für 2023 erneut mit einer Gebührenerhöhung.

Unabhängig davon verweist der Zweckverband jetzt auf die Landesabfallbilanz des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Denn demnach gehört der A.R.T. – gemeinsam mit Mainz, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis – zu den günstigsten Entsorgungsgebieten in Rheinland-Pfalz. Während die Gebührenhöhe im Jahr 2020 für einen Vier-Personen-Haushalt im A.R.T.-Verbandsgebiet zwischen 80 und 120 Euro lag, waren die Gebühren in mehr als 30 Prozent der Vergleichsgemeinden doppelt bis dreimal so hoch. Die Gebührenanpassungen des A.R.T. in den Folgejahren seien so oder in vergleichbarer Höhe auch in den anderen Gemeinden erfolgt, so dass ein aktueller Vergleich ein ähnliches Bild zeigen würde, heißt es seitens des A.R.T..

Allerdings – das gibt der A.R.T. selbst zu bedenken – sei ein Vergleich der Abfallgebühren verschiedener Regionen und Städte schwierig. Schließlich seien die Leistungspakete überall unterschiedlich und ein genauer Einblick in die komplexe Kalkulation der Müllgebühren nur schwer möglich.

A.R.T. setzt auf Biogasanlagen

Hinter einer Jahresgrundgebühr steckten nicht nur die Gebühren für die Abholung der Abfälle am Haus, sondern auch die Nutzungsmöglichkeiten für Wertstoffhöfe, Grüngutsammelstellen, der Betrieb der Anlagen, Rückstellungen für die sehr kostenintensive Deponienachsorge und vieles mehr.

Und auch der Rhythmus der Leerungen sei unterschiedlich. Auch in Sachen Bioabfall gebe es große Unterschiede. So gebe es zum Beispiel unterschiedliche Systeme der Abholung – in der Vulkaneifel derzeit das Bringsystem zu zentralen Sammelstellen. Und auch die Verwertung der Abfälle sei vielfältig. Manche Verwerter setzen beim Bioabfall noch auf Kompostierung. Anderer Unternehmen – darunter der A.R.T. – verwerten ihn energetisch in einer Biogasanlage und bringen die Gärreste anschließend in der Landwirtschaft zum Einsatz. Letzteres stelle eine wesentlich bessere und klimafreundlichere Nutzung der Wertstoffe dar, sei aber auch mit höheren Kosten verbunden, argumentiert der A.R.T..

Zudem führt der A.R.T. an, dass die allgemeinen Preissteigerungen – insbesondere die Kostenexplosionen beim Bau – auch vor den Abfallverwertern nicht halt machen. Die Entsorgung von Restabfall in geeigneten Anlagen sei weiterhin teuer. Für vorhandene Rücklagen gebe es schon lange keine Zinsen mehr. All dies führe dazu, »dass die Abfallgebühren trotz gleichbleibender Leistung angepasst werden müssen«. Auch gesetzliche Neuregelungen hätten zum Teil weitreichende Auswirkungen. »Inwiefern wir die derzeit diskutierten gesetzlichen Änderungen künftig in unseren Gebührenkalkulationen berücksichtigen müssen, ist noch nicht absehbar. Wenn beispielsweise die geplante CO2-Steuer für die Verbrennung von Abfällen zum Tragen kommt oder sich die Anforderungen an die Bioabfallsammlung und –verwertung erhöhen, wird dies sicherlich weitreichende Auswirkungen haben. Auch die derzeitigen Engpässe in der Beschaffung – von Fahrzeugen über Baumaterial und Kraftstoffe bis zum Personal – betreffen nahezu alle Bereiche unserer Arbeit und werden bei uns ebenso wie in allen anderen Lebensbereichen Berücksichtigung finden müssen«, sagt A.R.T.-Pressesprecherin Kirsten Kielholtz.

Die Landesabfallbilanz ist im Internet zu finden unter: www.mkuem.rlp.de/en/themen/klima-und-ressourcenschutz/kreislaufwirtschaft/abfallbilanzen

Berechnungsgrundlage

  • Im A.R.T.-Verbandsgebiet werden die Gebühren anhand der Größe der Restabfallbehälter und der Bereitstellungshäufigkeit berechnet. Die Behältergröße richtet sich nach der Zahl der Personen, die auf dem Grundstück lebt. Daraus ergibt sich das Mindestbehältervolumen.
  • In der Jahresgrundgebühr sind 13 Leerungen des Restabfallbehälters und die Leerungen der Blauen Tonnen alle vier Wochen enthalten.
  • Die Leerungen für Restabfall können nach Bedarf im Rahmen des 14-täglichen Abfuhrrhythmus in Anspruch genommen werden. Ab der 14. Leerung ist eine Leistungsgebühr zu zahlen.

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