Nikolas Leube

Grünes Licht für Scharteberg-Abbau sorgt für Empörung

Daun. Der Landkreis Vulkaneifel reagiert mit scharfer Kritik auf die Genehmigung des Rohstoffabbaus am Scharteberg. Die Kreisverwaltung sieht den politischen Willen der Region missachtet und spricht von einem schweren Rückschlag.

Blick auf den Scharteberg: Der Landkreis Vulkaneifel kritisiert die Genehmigung des Rohstoffabbaus und hält den markanten Vulkanberg weiterhin für schützenswert.

Blick auf den Scharteberg: Der Landkreis Vulkaneifel kritisiert die Genehmigung des Rohstoffabbaus und hält den markanten Vulkanberg weiterhin für schützenswert.

Bild: Kreisverwaltung Vulkaneifel

Die Entscheidung des Landesamts für Geologie und Bergbau stößt im Landkreis Vulkaneifel auf heftigen Widerstand. Die Behörde hat die bergrechtliche Zulassung für den Rohstoffabbau am Scharteberg bewilligt. Aus Sicht der Kreisverwaltung widerspricht die Entscheidung den gemeinsamen Bemühungen zum Schutz des markanten Vulkankegels und der umliegenden Landschaft.

Der Landkreis betont, der Scharteberg sei weit mehr als ein markanter Berg. Gemeinsam mit dem Hinterweiler-Köpfchen bilde er einen charakteristischen Doppelgipfel vulkanischen Ursprungs, der das Landschaftsbild der Vulkaneifel seit Jahrtausenden präge. Beide Erhebungen ruhten auf rund 600.000 Jahre alten vulkanischen Strukturen und seien durch Lavaströme miteinander verbunden.

Kreis hält Scharteberg weiter für schützenswert

Bereits 1938 wurden die Lavablockfelder am Hauptgipfel als Naturdenkmal ausgewiesen. Mit einer Verordnung aus dem Jahr 1948 galt der Schutz für den gesamten Doppelgipfel. Ein Gesteinsabbau oberhalb der Höhenlinie von 640 Metern war damit ausgeschlossen. Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz jedoch im Oktober 2024, dass der Schutzstatus als Naturdenkmal nicht mehr besteht.

Für Landrätin Julia Gieseking, die Untere Naturschutzbehörde und die politischen Gremien bleibt der Scharteberg dennoch schützenswert. Nach Angaben der Kreisverwaltung handelt es sich um ein identitätsstiftendes Natur- und Geologieerbe mit wertvollen Naturräumen.

Kritik an Entscheidung des Landes

Besonders kritisch sieht der Landkreis, dass die Genehmigung dem politischen Willen vor Ort widerspreche. Im gemeinsam erarbeiteten Rohstoffsicherungskonzept sei der Bereich um Scharteberg und Hinterweiler-Köpfchen als Ausschlussgebiet für den Rohstoffabbau vorgesehen. Zudem befinde sich wegen archäologischer Funde ein Grabungsschutzgebiet in Aufstellung.

Landrätin Julia Gieseking kritisiert die Entscheidung deutlich: "Die Bewilligung der bergrechtlichen Zulassung des Rohstoffabbaus am Scharteberg durch das Landesamt für Geologie und Bergbau missachtet den gemeinsam erarbeiteten Prozess und setzt sich über den klaren politischen Willen vor Ort in der Vulkaneifel hinweg – ein herber Schlag für alle, die sich über Jahre hinweg hier eingebracht haben."