

Ab dem 1. Juli steht der Ärztliche Bereitschaftsdienst am Krankenhaus St. Elisabeth in Gerolstein den Patienten nur noch zu deutlich kürzeren Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Bereitschaftsdienst gewährleistete seit Juli 2016 die hausärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten. In einer Pressemitteilung erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Astrid Schmitt, dass die Entscheidung über die Änderungen völlig überraschend kommen und weder mit den Verantwortlichen vor Ort noch mit der Landesregierung abgestimmt worden sei. Dies bestätigt auch Heribert Frieling, Pressesprecher der Marienhaus GmbH, die das St. Elisabeth-Krankenhaus in Gerolstein betreibt: »Wir haben bisher keinerlei offizielle Information, dass die Öffnungszeiten reduziert werden. Wir sind also weder informiert worden, noch gab es Absprachen mit uns. Man stellt uns mit dieser Entscheidung vor vollendete Tatsachen.« Bisher stellte die Bereitschaftsdienstzentrale eine Versorgung an allen Werktagen von 19 bis 7 Uhr am nächsten Morgen und an Wochenenden von freitags 16 Uhr bis montagmorgens 7 Uhr sicher. Entsprechende Regelungen galten für Feiertage. Nun soll der Bereitschaftsdienst nur noch mittwochs von 14 bis 23 Uhr sowie samstags und sonntags von 9 bis 23 Uhr zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Feiertage. Astrid Schmitt äußert sich kritisch zu dieser Reduzierung: »Sie wurde offensichtlich über die Köpfe von Patienten und Hausärzten zu deren Lasten einfach vom Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung in Mainz getroffen. Die hausärztliche Versorgung wird erheblich geschwächt.« Auf Nachfrage des WochenSpiegel bestätigt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz die Pläne zur Reduzierung der Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale in Gerolstein. Sie verweist jedoch darauf, zu einem späteren Zeitpunkt noch genauer dazu zu informieren. Bei Redaktionsschluss lagen diese Informationen noch nicht vor. Die Entscheidung trifft die KV Rheinland-Pfalz eigenmächtig. Bei ihr liegt der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung. »Wir haben keinerlei Möglichkeit, Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen«, sagt Heribert Frieling.