

Nürburg. Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mainz hatte auf Antrag Deubels entschieden, dass er nach Verbüßung der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe aus der Haft zu entlassen ist. Die restliche Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz die Entscheidung im Beschwerdeverfahren bestätigt. Deubel war Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH und wegen der Vorgänge im Rahmen des Ausbauprojekts »Nürburgring 2009« wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, die er seit November 2020 verbüßte. Der ehemalige Finanzminister befand sich im offenen Vollzug. Erst am 29. Dezember hatte Deubel seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, den er ein Jahr zuvor gestellt hatte, zurückgezogen. Ende Oktober hatte die Staatsanwaltschaft den Antrag zurückgewiesen. Statt einer Stellungnahme, die Deubel dazu hätte abgeben dürfen, zog er den Antrag zurück.
Gegen den Beschluss des Landgerichts Mainz, Deubels Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stattzugeben, hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Die Prüfung durch das Oberlandesgericht Koblenz ergab aber, dass die Voraussetzungen für die Entlassung gegeben seien. Ihre Entscheidung begründeten die Koblenzer Richter unter anderem damit, dass Deubel 60 Jahre lang, bis zur Begehung der Straftaten, ein straffreies Leben geführt habe und ein angesehenes, beruflich außerordentlich erfolgreiches Mitglied der Gesellschaft gewesen sei. In den Blick genommen hat der Senat zudem die lange Dauer des Strafverfahrens, das erst nach etwa zehn Jahren mit der rechtskräftigen Verurteilung endete. Dass Deubel die Untreuetaten nicht eigennützig begangen hatte, zog der Senat ebenfalls zur Begründung heran. Der Verurteilte habe sich nicht persönlich bereichern wollen und sich auch tatsächlich nicht bereichert. Vielmehr sei Ziel seines Handelns gewesen, als Finanzminister das Nürburgring-Projekt erfolgreich umzusetzen, damit Investitionen in eine strukturschwache Region zu bringen und Arbeitsplätze zu sichern, führte der 2. Strafsenat aus. In die Abwägung flossen zudem die laut Oberlandesgericht »gravierenden Konsequenzen der Verurteilung« für den heute 71-jährigen Deubel »in beruflicher, wirtschaftlicher und privater Hinsicht ein«.




