Lydia Schumacher

Urteil nach Betrugsvorwurf

Der Inhaber eines Fitness-Studios soll Krankenkassen in 290 tateinheitlichen Fällen betrogen haben. Schaden: Mehr als 220.000 Euro.
Anderthalb Jahre auf Bewährung: So lautete das Urteil im Amtsgericht Daun.

Anderthalb Jahre auf Bewährung: So lautete das Urteil im Amtsgericht Daun.

Bild: Pixabay

Daun. Der Inhaber des Fitness-Studios mit Sitz in der VG Gerolstein musste sich an fünf Verhandlungstagen vor dem Dauner Amtsgericht verantworten. Ihm war von der Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen worden, im Zeitraum von 2015 bis 2020 Präventionskurse mit den Krankenkassen abgerechnet zu haben, ohne jedoch solche Kurse, die besondere Bedingungen erfüllen müssen, für die Mitglieder der Krankenkassen angeboten zu haben. Stattdessen sollen die Versicherten ganz normal dort trainiert haben. Laut Anklage soll er die Krankenkassen damit um mehr als 223.000 Euro betrogen haben.

Bekannt geworden war der Fall, als eine Frau, die bei der Barmer Ersatzkasse versichert war und in diesem Studio trainierte, einen Präventionskurs besuchen wollte: Die Krankenkasse teilte ihr mit, sie habe die beiden Präventionskurse, die ihr pro Jahr zustünden, bereits besucht. Beide Kurse waren von diesem Studio abgerechnet worden. Die Zeugin habe am ersten Verhandlungstag ausgesagt, sie habe als Mitglied in dem Fitnessstudio eine Abtretungserklärung unterzeichnet, so Dr. Julia Schmitz-Garde, Strafrichterin im Amtsgericht. Man habe ihr gesagt, die Kosten für das Fitnessstudio würden mit der Krankenkasse abgerechnet. Da sich Krankenkassen aber nicht an Kosten für Fitness-Studios beteiligten, seien besondere Präventionskurse abgerechnet worden, von denen die Versicherte nichts gewusst habe.

So ähnlich sei es in 290 Fällen passiert, davon war Richterin Schmitz-Garde nach der Vernehmung aller Zeugen, von Trainierenden im Fitness-Studio bis zu Mitarbeitern unterschiedlicher Krankenkassen, am letzten Verhandlungstag überzeugt. Am Mittwoch, 10. April, verurteilte sie den Angeklagten wegen »Gewerbsmäßigen Betruges in 290 tateinheitlichen Fällen zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung«.Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.


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