

In den vergangenen Wochen sind nennenswerte Niederschläge ausgeblieben. Sowohl der Waldbrandgefahrenindex als auch der Graslandfeuerindex haben in Teilen von Rheinland-Pfalz bereits Warnstufe 4 von 5 erreicht. Diese Entwicklung erfordert ein hohes Maß an Umsicht. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit den am Donnerstag, 30. April, bevorstehenden traditionellen Maifeuern rund um die sogenannte „Hexennacht“.
Was vielerorts als Brauchtum gepflegt wird, birgt in diesem Jahr ein deutlich erhöhtes Risiko für Wald- und Vegetationsbrände. Der Landkreis Birkenfeld weist daher nochmals ausdrücklich auf die geltenden Regelungen hin.
Die Veranstalter der zentralen Maifeuer in den jeweiligen Orten sind dabei in besonderem Maße gefordert. Der Brennvorgang muss durchgehend beaufsichtigt werden. Dies gilt so lange, bis auch die letzte Glut vollständig erloschen ist. Ein unbeaufsichtigtes Feuer oder zurückbleibende Glutnester können bereits ausreichen, um insbesondere durch Funkenflug einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen.
Zudem wird allgemein an die Vernunft der Bevölkerung appelliert. Offenes Feuer in Waldnähe sollte grundsätzlich vermieden werden. Auch das Wegwerfen von Zigaretten oder das Parken von Fahrzeugen auf trockenem Gras kann unter den derzeitigen Bedingungen gefährlich werden. Schon ein kleiner Funke kann ausreichen, um einen Brand zu entfachen, der sich aufgrund der anhaltenden Trockenheit rasch ausbreiten kann.




