Robert Syska

Klage gegen Blechschmidt-Wahl: Berufung abgelehnt

Bad Kreuznach. Die Wahl von Thomas Blechschmidt zum Bürgermeister der Stadt Bad Kreuznach war auch laut Oberverwaltungsgericht rechtmäßig.

Das Oberverwaltungsgericht urteilt: Die Wahl von Thomas Blechschmidt ist gültig. Das Verwaltungsgericht habe die Klage von Amtsvorgänger Heinrich und zwei Ratsmitgliedern zu Recht abgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht urteilt: Die Wahl von Thomas Blechschmidt ist gültig. Das Verwaltungsgericht habe die Klage von Amtsvorgänger Heinrich und zwei Ratsmitgliedern zu Recht abgewiesen.

Bild: Archiv

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz die Klagen von Amtsvorgänger Wolfgang Heinrich und von zwei Ratsmitgliedern abgewiesen hatte, scheiterte nun auch der Antrag auf Zulassung der Berufung eines Ratsmitglieds, mit der er die Wahl des Bürgermeisters für ungültig erklären lassen wollte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Das Verwaltungsgericht habe die Klage damit zu Recht abgewiesen.

»Das Urteil bestätigt: Thomas Blechschmidt ist der rechtmäßige Bürgermeister unserer Stadt. Beim Ausschreibungsverfahren wurden keine Fehler gemacht, die Wahl ist gültig«, freut sich Oberbürgermeister Emanuel Letz. Der Stadtvorstand könne nun weiterhin gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zum Wohle der Stadt arbeiten.

In den Klagen an das Verwaltungsgericht war geltend gemacht worden, die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Kreuznach im Jahr 2021 sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer habe im Vorfeld der Wahl die Bewerbungsfrist rechtswidrig verlängert. Doch auch nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Verlängerung der Bewerbungsfrist für die Wahl eines hauptamtlichen Beigeordneten zulässig sei, da ein sachlicher Grund vorlag: Mit der Verlängerung sollte sichergestellt werden, dass sich ausreichend geeignete Bewerber für das Amt des Bürgermeisters finden.