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Vollzugsdienst überwacht intensiv Corona-Schutzmaßnahmen

Werden alle "kontaktreduzierten Maßnahmen" wie die Geschäftsschließungen und das Veranstaltungsverbot eingehalten, die durch die am vergangenen Dienstag verfügte Allgemeinverfügung des Kreises vorgeschrieben sind? Der kommunale Vollzugsdienst ist aktuell intensiv damit beschäftigt, die Einhaltung der verfügten Corona-Schutzmaßnahmen zu kontrollieren.
Der kommunale Vollzugsdienst ist aktuell intensiv damit beschäftigt, die Einhaltung der verfügten Corona-Schutzmaßnahmen zu überprüfen.

Der kommunale Vollzugsdienst ist aktuell intensiv damit beschäftigt, die Einhaltung der verfügten Corona-Schutzmaßnahmen zu überprüfen.

Nach der Allgemeinverfügung des Kreises zu weiteren kontaktreduzierten Maßnahmen (Pressemitteilung des Kreises vom 17. März) sind Veranstaltungen ohne Ausnahmen untersagt. Darunter fallen auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz. Die für morgen, Freitag, geplante Demonstration von „Fridays for Future“ ist deshalb ebenso wenig möglich wie die für morgen angemeldete Mahnwache gegen Rassismus des Netzwerkes am Turm. „In Zeiten wie diesen ist die Gesunderhaltung der Bevölkerung das wichtigste Gebot. Auch das mit hohem Verfassungsrang ausgestattete Demonstrationsrecht muss daher etwas in den Hintergrund treten“, so der städtische Ordnungsdezernent Markus Schlosser. Wichtig sei nun, dass die Bevölkerung auch die Gebote und Verbote einhält.

Der kommunale Vollzugsdienst hat deshalb seine Arbeitszeiten ausgedehnt und einen Schichtbetrieb eingerichtet, um die Kreisverwaltung bei den notwendigen Schutzmaßnahmen zu unterstützen. Denn für die Überwachung der verfügten Verbote, vor allem die Schließung der Einzelhandelsgeschäfte, Museen, Sport- und Fitnessstudios sowie Cafés, sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Kreis wird jedoch im Rahmen der Amtshilfe von den Ordnungsamtsämtern der Stadt und der Verbandsgemeinden unterstützt. „Es erfolgt eine enge Verzahnung mit der Ordnungsbehörde der Stadt, die Arbeit läuft vorbildlich und professionell“, erklärt der Ordnungsdezernent.

Konkret, so Schlosser, bedeute das Folgendes: „Unser kommunaler Vollzugsdienst überwacht, ob sich die Geschäfte an das Öffnungsverbot halten. Ebenso werden die Restaurants und Speisegaststätten geprüft, ob sie die Öffnungszeiten von 6 bis 18 Uhr einhalten.“ Verstöße werden an den Kreis gemeldet und von da aus geahndet. Erste Ergebnisse der Überprüfungstouren werden im Laufe des Tages erwartet.


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