

Offenbar bei Drogengeschäften kam es zu Unstimmigkeiten, wobei die Tatverdächtigen einen 19-Jährigen mit einem Messer schwer und einen 20-Jährigen per Schlagstock leicht verletzten. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier gegen zwei der drei Beschuldigte Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung. Hinsichtlich des dritten Tatverdächtigen dauern die Ermittlungen noch an. Die Durchsuchung der Wohnräume und Festnahme der Beschuldigten erfolgte am 5. Februar in der Region um Bernkastel-Kues. Anschließend wurden beide Beschuldigte der Ermittlungsrichterin vorgeführt, welche den Vollzug der Haftbefehle anordnete. Weitere Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Tätergruppierung aus Idar-Oberstein, gegen welche sich ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz richtet, wurden am gleichen Tag im Stadtgebiet Idar-Oberstein vollstreckt.
Bereits erste Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass ursächlich für die Auseinandersetzung ein verabredeter Kauf von Betäubungsmitteln war. Im Rahmen des Geschäfts soll die Täterseite dem 19-jährigen Geschädigten zunächst Kaufinteresse an den von ihm angebotenen Opioiden suggeriert haben, sollen bei dem verabredeten Treffen jedoch versucht haben die Betäubungsmittel zu rauben. Der 19-jährige Idar-Obersteiner erlitt einen Messerstich im Bauchraum, welcher im Klinikum Idar-Oberstein notoperiert werden musste.




