Landkreis Birkenfeld

E-Schrott gegen Hummellandeplatz
Birkenfeld. Am Samstag, 14. März, lohnt sich der Besuch auf den Wertstoffhöfen im Nationalparklandkreis Birkenfeld doppelt
Grundsätzlich ist zum Aufstellen von den sogenannten "Lebendfallen" nur berechtigt, wer einen Jagdschein oder einen Fallenlehrgang nachweisen kann. In diesem Zusammenhang ist der berechtigte Personenkreis dazu verpflichtet, regelmäßig den Inhalt der Falle zu prüfen. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz aufgenommen und bittet unter der 06752-1560 um Hinweise aus der Bevölkerung.




