Klinik: Generelles Besuchsverbot ab Dienstag
Individuelle Ausnahmen können in besonderen Fällen, wie auf den Intensivstationen, der
Kinderklinik oder bei sterbenden Patientinnen und Patienten in Absprache mit dem behandelnden
Arzt getroffen werden. „Unsere Patientinnen und Patienten in den Kliniken benötigen unseren besonderen Schutz. Sie sind in besonderem Maße gefährdet, dass eine zusätzliche Infektion, beispielsweise durch das Coronavirus, einen schweren Verlauf nimmt. Wir bitten die Bevölkerung, insbesondere die Angehörigen und Besucher unserer Patientinnen und Patienten um Verständnis für diese Maßnahme“ erläutert Verwaltungsdirektor Hendrik Weinz. „Es gilt aber auch, die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu schützen, damit die Patientenversorgung weiterhin gewährleistet werden kann.“
führt Weinz weiter aus.
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