

Kreistag, Stadtrat Idar-Oberstein, Verbandsgemeinderat Baumholder und Stadtrat Baumholder. Konkret geht es um Bürgschaften für den „Ergänzungsneubau“ des Klinikums, den größtenteils das Land Rheinland-Pfalz finanziert, und die Änderung des Gesellschaftsvertrags. Vorgesehen sind eine Bürgschaft aller kommunalen Gesellschafter über insgesamt 5 Millionen Euro ab November 2025 und eine weitere über insgesamt 15 Millionen Euro frühestens ab Juni 2026. Die Bürgschaften sollen ausschließlich die Baukosten absichern. Diese können aus dem laufenden Geschäftsbetrieb der Klinik nicht aufgebracht werden und müssen daher über zusätzliche Darlehen finanziert werden. Der Mehrheitsgesellschafter der Klinikum Idar-Oberstein GmbH, die Saarland-Heilstätten GmbH, sieht sich aus kommunalrechtlichen Gründen außerstande, eine Sicherheit zu stellen.
Gesellschaftervertrag müsste geändert werden
Eine Voraussetzung für die Gewährung der Bürgschaften ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrags. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die besicherten Darlehen ausschließlich für den Erweiterungsbau verwendet werden. Nachdem Vorabmaßnahmen im Herbst 2024 angelaufen waren, kam es Mitte September 2025 zu einem vorübergehenden Baustopp.
Bei der ADD haben der Landkreis Birkenfeld und die Stadt Idar-Oberstein einen Genehmigungsantrag gestellt. In den bereits gelaufenen Vorgesprächen stimmten die Kommunalverwaltungen und ihre Fachanwälte mit der ADD die Bedingungen ab, an die die Bürgschaft geknüpft ist. Daher erwarten sie eine Zustimmung; die ADD ist die Aufsichtsbehörde sowohl für den Landkreis als auch für die große kreisangehörige Stadt Idar-Oberstein, während die Kreisverwaltung die Kommunalaufsicht über die Verbandsgemeinde und die Stadt Baumholder ausübt.
„Die Änderung des Gesellschaftsvertrags ist erforderlich, um die Rechte der kommunalen Gesellschafter zu stärken und die Verwendung der besicherten Darlehensmittel zu gewährleisten“, erläutert Landrat Miroslaw Kowalski. Dazu gehört beispielsweise die erwähnte treuhänderische Verwaltung der Darlehensmittel. Festgeschrieben werden aber auch weitere qualifizierte Mehrheitserfordernisse für bestimmte Entscheidungen und die Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch ein vom Landkreis bestimmtes Mitglied. Bislang hat – wie beim SHG-Konzern – die Regionalverbandsdirektorin des Regionalverbands Saarbrücken, Dr. Carolin Lehberger, diese Position inne. Hinzu kommt die Verankerung einer „Call-Option“, die den Landkreis berechtigt, die Geschäftsanteile der SHG auf sich oder einen noch zu benennenden Dritten zu übertragen. Diese Änderungen hat auch die Aufsichtsbehörde als Voraussetzung für die Genehmigung der Bürgschaft gefordert.
Landkreis hätte ersten Zugriff
„Eine konkrete Erhöhung der Gesellschafteranteile ist im ersten Schritt nicht vorgesehen“, stellt der Landrat klar und fügt hinzu: „Wir wären mit den nun zu beschließenden Änderungen am Gesellschaftsvertrag dazu aber jederzeit in der Lage.“ Momentan hält die kommunale Familie 49,95 Prozent.
Für den Fall, dass die SHG ihre Anteile an der Klinikum Idar-Oberstein GmbH verkaufen will, stellt die Änderung des Gesellschaftsvertrags sicher, dass der Landkreis dann den ersten Zugriff hätte. „Konkrete Pläne der SHG zum Verkauf der Klinik sind dem Landkreis nicht bekannt“, informiert Kowalski.
Ziel der kommunalen Gesellschafter ist, den lückenlosen hochqualifizierten Betrieb des Klinikums parallel zum Erweiterungsbau sicherzustellen, wobei der Landkreis gesetzlich den Sicherstellungsauftrag hat. „Sollte die SHG hier nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen Alternativen gefunden werden“, erklärt Oberbürgermeister Frank Frühauf: „Konkrete Gespräche gab es hierzu bislang nicht.“




