Klaus Desinger

Niederwörresbach: Mögliche Keimbelastung in Trinkwasser

Niederwörresbach. In Niederwörresbach muss das Trinkwasser vorerst abgekocht werden.
Abkochgebot für Trinkwasser in Niederwörresbach

Abkochgebot für Trinkwasser in Niederwörresbach

Bild: Klaus Desinger

Da eine turnusmäßige Trinkwasserüberprüfung den Verdacht einer Keimbelastung erbrachte, ordnete das Gesundheitsamt des Landkreises Birkenfeld als Vorsichtsmaßnahme an, in der Gemeinde Niederwörresbach das Trinkwasser abzukochen - und zwar bis zu einer negativen Nachbeprobung. Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch einmalig sprudelnd aufkochen, werden die betreffenden Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot: - zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee, etc.) - zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke - zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst - zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden - zum Zähneputzen und zur Mundpflege - für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.) - zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtem Wasser verwendet werden, sofern das Wasser nicht getrunken wird und nicht auf offene Wunden gelangt. Die Verbandsgemeindewerke Herrstein-Rhaunen bitten darum, auch Mitbewohner und Nachbarn über das Abkochgebot zu informieren, und geben Entwarnung, sobald das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann. Aus Sicherheitsgründen wird das Trinkwasser stärker gechlort. Dies kann zu Geschmacksveränderungen führen.


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