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71 Corona-Fälle im Monschauer Land

Neun neue Corona-Fälle aus der Stadt Monschau, fünf COVID-19-Infektionen in der Gemeinde Roetgen und acht Fälle aus Simmerath vermeldet der Krisenstab der Städteregion. Derweil gilt nun die Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden – Nordrhein-Westfalen setzt Entscheidung des Bundes um. Und durch aufgetretene lange Warteschlangen vor dem Impfzentrum wird noch einmal klar gestellt: Keine Impfung ohne Termin!

Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung vom 02.04.2021 (Karfreitag) 247 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 20.818. 18.950 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt jetzt bei 499. In den vergangenen Tagen sind ein Frau im Alter von 86 Jahren und ein Mann im Alter von 36 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1369 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 118.
 
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:
 
Kommune    Aktiv    Gesamt    7-Tage-Inzidenz*
Aachen    624    8862    119
Alsdorf    128    1865    140
Baesweiler    93    1225    162
Eschweiler    133    2138    101
Herzogenrath    99    1789    123
Monschau    20    334    103
Roetgen    17    269    150
Simmerath    34    477    117
Stolberg    162    2285    115
Würselen    59    1574    70              
Gesamtergebnis    1369    20818    118

Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden

Die Bundesregierung hat die Niederlande mit Wirkung zum heutigen 6. April als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab sofort bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landespolizei überprüft. Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie von fachkundigem Personal bestätigte Selbsttests akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.
Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind. Wer entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung vernehmen lässt, muss sich umgehend nach der Einreise in Quarantäne begeben.
Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden. Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.

Lange Warteschlangen vor dem Impfzentrum

Fehler im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und unpräzise Auskünfte an der Hotline führen seit gestern (5. April 2021) zu langen Warteschlangen vor dem Impfzentrum. "Eine Zumutung für alle. Das darf so nicht wieder vorkommen", sagt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons, dem es mit Hilfe des THWs gelungen ist, kurzfristig Zelte als Schutz vor Regen und Schnee zur Verfügung zu stellen. "Wir haben uns bei der KV in Düsseldorf massiv beschwert und eingefordert, dass diesbezüglich nachgebessert wird! Unser Personal vor Ort haben wir kurzfristig aufgestockt, um die Ausfälle zu kompensieren, die wir nicht zu verantworten haben. Zudem wurde die Warteschlange kurzfristig unter Beachtung der Hygiene- und Abstandregeln größtenteils ins Impfzentrum verlagert.“ Für die Verärgerung bei den Betroffenen hat Ziemons vollstes Verständnis: „Es tut mir sehr leid, dass Sie eine solche Erfahrung bei uns machen müssen.“ An dieser Stelle weisen wir noch einmal dringend darauf hin, dass man nicht ohne Termin und auch nicht zu früh zum Impfzentrum kommen soll.


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