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Ab in die eigenen vier Wände

Mit den sogenannten »Öffentlichen Mitteln« fördert das Land NRW den Erwerb der eigenen vier Wände.
Die LBS hat am Beispiel der Stadt Monschau die Eigenheimförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgerechnet.

Die LBS hat am Beispiel der Stadt Monschau die Eigenheimförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgerechnet.

Sowohl für einen Neubau als auch für den Erwerb einer gebrauchten Immobilie erhält eine vierköpfige Familie in der Stadt Monschau ein vergünstigtes Darlehen von maximal 100.000 Euro. Die größte Änderung: Neubauförderung ist - anders als im Vorjahr - jetzt auch wieder für Monschau vorgesehen. Gleiches gilt für die Gemeinden Simmerath und Hürtgenwald sowie die Stadt Nideggen. Das maximale Förderdarlehen bei Gebrauchtimmobilien erhöht sich in den Kommunen Monschau, Nideggen und Simmerath um 37.200 Euro, in Roetgen gibt es sogar 40.000 Euro, in Hürtgenwald hingegen »nur« 27.200 Euro. »Da gebrauchte Eigenheime und Wohnungen schon aus Kostengründen gerade für junge Familien oft der Einstieg ins Wohneigentum sind, begrüßen wir die gleichwertige Förderung sehr«, kommentiert LBS-Bezirksleiter Jochen Gerards die Neuregelung. Bei einem Darlehen aus öffentlichen Mitteln fallen Zinsen in Höhe von nur 0,5 Prozent an. Auch inklusive der jährlichen Verwaltungskosten von ebenfalls 0,5 Prozent bleiben die Konditionen unterhalb der marktüblichen Sätze. Um die unterschiedlichen Immobilienpreise auszugleichen, hat das Land die Gemeinden in vier Kostenkategorien einstuft. Monschau gehört - ebenso wie Simmerath und Nideggen - zur dritten Kategorie, hier beträgt die Grundförderung 70.000 Euro. Hinzu kommt ein Familienbonus von 15.000 Euro pro Kind oder schwerbehinderter Person. Roetgen gehört der Kategorie drei - hier gibt es 90.000 Euro. Die Gemeinde Hürtgenwald wurde in die niedrigste Kategorie eingestuft: Häuslebauer können mit 60.000 Euro rechnen. Wer seinen Neubau barrierearm ausstattet, erhält ein Zusatzdarlehen von 10.000 Euro. Die Einkommensgrenze für die genannte vierköpfige Familie liegt bei brutto etwa 52.000 Euro.
Als Eigenkapital müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten mitgebracht werden. »Wichtig gerade für junge Familien: 15 Prozent des Landesdarlehens werden sogar als Eigenkapitalersatz anerkannt«, ergänzt Gerards.

Günstigere Konditionen

Das Landesdarlehen wird - ebenso wie ein Bauspardarlehen - im Grundbuch nachrangig eingetragen. Daraus können sich für die erstrangige Hypothek günstigere Konditionen ergeben.
Weitere Infos gibt es unter www.landesfoerdermittel.de/nrw


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