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Thomas Förster

Betrunkener leistet Widerstand gegen Polizei

Monschau. Sozialleistungsbetrug und Straßenverkehrsdelikte am Monschauer Amtsgericht

Um Alkoholmissbrauch, Sozialleistungsbetrug und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr ging es vor dem Monschauer Amtsgericht.

Um Alkoholmissbrauch, Sozialleistungsbetrug und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr ging es vor dem Monschauer Amtsgericht.

Bild: Dietmar Essers-Hild

Monschau (nk/Fö). Ein abwechslunsgreicher Verhandlungstag stand am Amtsgericht in Monschau an.

Ein 27-jähriger Dürener hatte sich nach einer Trunkenheitsfahrt gegen eine Blutabnahme in der Eifelklinik in Simmerath gesträubt. Er hatte einen Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen. Auch der Polizei war er durch seine Fahrweise aufgefallen. Diese entdeckten Alkohol im Auto und baten um einen Atemtest, zu dem der Beschuldigte jedoch nicht in der Lage war. Im Krankenhaus leistete der Mann bei der angeordneten Blutabnahme Widerstand - zwischenzeitlich gegen fünf Polizeibeamte. Der Pegel betrug 1,96 Promille. Der reuige Sünder wurde zu 45 Tagessätzen zu je 30 Euro, also einer Gesamtstrafe von 1.350 Euro, wegen Trunkenheitsfahrt und Widerstand gegen die Polizei verurteilt. Zudem war ihm der Führerschein entzogen worden. Wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht war der Beschuldigte bereits verurteilt worden.

Im zweiten Fall hatte ein Angeklagter Einspruch gegen sein Urteil, ebenfalls für betrunkenes Fahren eingelegt, diesen aber wieder kurzfristig zurückgezogen, sodass der Prozess nicht stattfand.

Der Beschuldigte des dritten Falles war ein Vater, der mit seinen vier Kindern Sozialleistungen bezog. Seine Partnerin, die jedoch ein Einkommen hatte, gab er nicht als Mitbewohnerin an. Insgesamt kam es zu einem Betrug in Höhe von 6.000 Euro. Zu einem Urteil kam es noch nicht, da der Angeklagte vor Gericht angegeben hatte, seine Partnerin habe zu dem Zeitraum nicht mit ihm zusammengewohnt. Dies wird nun geprüft.

Der vierte Fall drehte sich um den Fahrer eines Sprinters, der einen Fahrradfahrer beim Überholen gefärdet haben soll. An einer Ampel kam es zu Beleidigungen, wobei der Fahrradfahrer bestreitet, selbst beleidigend geworden zu sein. Einzige Zeugin des Geschehens ist die Partnerin des Fahrradfahrers. Der Fahrer des Wagens wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu einer Gesamtstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt also 2.250 Euro, verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für neun Monate entzogen.


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