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Thomas Förster

Gab es einen Kopfstoß auf dem Fußballplatz?

Monschau. Vor dem Monschauer Amtsgericht ging es um die Frage, ob eine "Kopfnuss" beim Fußballspiel vorsätzliche Körperverletzung war.
Bei einem Fußballspiel in Mützenich soll ein Spieler einem anderen einen Kopfstoß verpasst haben. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.

Bei einem Fußballspiel in Mützenich soll ein Spieler einem anderen einen Kopfstoß verpasst haben. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht verhandelt.

Bild: Pixabay

Monschau (BS). Bei einem Fußballspiel des TuS Mützenich gegen den VfR Forst im September 2021 kam es zu einer unschönen Szene. Vor Gericht musste nun entschieden werden, ob es tatsächlich eine vorsätzliche »Kopfnuss« gegeben hat. Vor dem Amtsgericht Monschau musste sich der Angeklagte wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung verantworten.

Insgesamt durften am ersten Verhandlungstag neben dem Geschädigten noch neun weitere Zeugen ihre Aussage machen. Zu Beginn der Verhandlung äußerte sich der Angeklagte über seine Verteidigerin. Demnach habe es keinen Kopfstoß gegeben. Aus Sicht des Angeklagten habe der Torwart ihn angerempelt. Daraufhin sei es zu gegenseitigen Beleidigungen und einem »Kopf-an-Kopf«-Stehen gekommen. Der Geschädigte habe sich aber einfach fallen lassen. Ein Kopfstoß habe nie stattgefunden.

Der Geschädigte indes schildert die Situation ganz anders. Er habe den Ball aufgenommen und wollte ihn zurück ins Spiel geben. Dabei habe sich der Forster Spieler ihm in den Weg gestellt. Auf seine Frage »Was soll das?« habe dieser ihm dann die Kopfnuss verpasst, die ihn am rechten Jochbein traf. Er habe noch kurz versucht weiterzuspielen, aber dann sei ihm übel geworden und er habe sich auswechseln lassen. Der angeschlagene Torwart wurde schließlich mit einem Rettungswagen in die Eifelklinik St. Brigida gebracht. Dort wurde eine Gehirnerschütterung diagnostiziert.

Seine Schwester, sowie drei Mitspieler des TuS Mützenich, die als Zeugen geladen waren, hatten den Vorfall weitestgehend ebenso in Erinnerung, wie der Geschädigte ihn geschildert hat. Ein Mitspieler sagt: »Ich habe den Kopfstoß mit einer ausholenden Bewegung ganz deutlich gesehen«.

Geldstrafe über 2700 Euro

Ein wichtiger Zeuge des Tages war sicher auch der Schiedsrichter, der am besagten Tag die Szene beobachtete und dem Angeklagten eine rote Karte und dem Geschädigten eine gelbe Karte gab. »Der Torwart hat die gelbe Karte für unsportliches Verhalten bekommen, weil er den Stürmer provoziert hat, indem er auf ihn zugelaufen ist. Der Spieler von Forst hat natürlich die rote Karte bekommen für die Kopfnuss.« Er habe gesehen, dass die Kopfnuss den Spieler auch getroffen habe, sie sei nicht nur angetäuscht gewesen, sagte er.

Im Anschluss wurde der Trainer des VfR Forst befragt, der den Sachverhalt wieder anders schildert: »Es gab wechselseitige Beleidigungen, die beiden sind aufeinander zugegangen und standen Nase-an-Nase, aber ich habe die ganze Zeit geschaut und keine Kopfnuss gesehen.«

Zu Wort kam auch ein Mitspieler des Angeklagten, der beteuerte, er habe direkt neben der Situation gestanden und es habe zu 100 Prozent keine Kopfnuss gegeben.

Am zweiten Verhandlungstag wurde ein weiterer Spieler des VfR Forst zum Vorfall befragt. Auch er sagte, er habe keine Kopfnuss gesehen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung für den mehrfach vorbestraften Angeklagten. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch.

Richterin Britta Güldenberg verurteilte den Spieler schließlich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Sie sagte: »Ich habe keine Zweifel, dass es diesen Kopfstoß gab.« Besonders die Zeugenaussage des Schiedsrichters sei für die Richterin entscheidend gewesen. Dieser sei schließlich überparteilich und habe sich genau an die Szene erinnern können.

Übrigens: Auf der Sportgerichtssitzung des Fußballkreises Aachen wurde gegenüber dem beschuldigten Spieler bereits im Herbst 2021 eine Sperre von drei Jahren verhängt, die sein Verein, der VfR Forst, annahm.


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