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Thomas Förster

Hürtgenwalds Bürgermeister soll abgewählt werden

Hürtgenwald (Fö/Red). Wenn am 15. Mai Landtagswahlen anstehen, dann könnte auch über das Schicksal ihres Bürgermeisters Andreas Claßen entschieden werden.
Das Tischtuch scheint endgültig zerrissen zwischen Hürtgenwalds Bürgermeister Andreas Claßen (Bildmitte) und den Ratsherrender Fraktionen von FFH, SPD, Grüne und FDP, die ihn vor nicht mal zwei Jahren für die Kommunalwahl nominiert hatten. Die bei der Bürgermeisterwahl unterlegene CDU sieht sich nicht als treibende Kraft des Abwahlverfahrens, hat aber die Stellungnahme mit verfasst. Foto: Archiv

Das Tischtuch scheint endgültig zerrissen zwischen Hürtgenwalds Bürgermeister Andreas Claßen (Bildmitte) und den Ratsherrender Fraktionen von FFH, SPD, Grüne und FDP, die ihn vor nicht mal zwei Jahren für die Kommunalwahl nominiert hatten. Die bei der Bürgermeisterwahl unterlegene CDU sieht sich nicht als treibende Kraft des Abwahlverfahrens, hat aber die Stellungnahme mit verfasst. Foto: Archiv

Bild: Thomas Förster

Hürtgenwald (Fö/Red). »Es ist den Ratsmitgliedern seit der Kommunalwahl vor rund 18 Monaten trotz vielfacher Anstrengungen aller Beteiligten nicht gelungen, ein funktionsfähiges Arbeitsverhältnis zum Bürgermeister geschweige denn ein vertrauensvolles Miteinander in der politischen Arbeit zu entwickeln«, erklären die fünf Fraktionen des Gemeinderates in einer gemeinsamen Stellungnahme. »Ohne eine solche Zusammenarbeit ist eine Fortentwicklung der Gemeinde nicht möglich, da wichtige Projekte unbearbeitet bleiben, stark verzögert oder gar torpediert werden.«

Nach Auffassung der Fraktionen aller im Rat vertretenen Parteien sei diese schwierige Lage vornehmlich auf schwerwiegende fachliche und persönliche Versäumnisse in der Amtsführung des Bürgermeisters zurückzuführen, die sich sowohl im Außenverhältnis in Richtung Rat, Bürger und Unternehmen der Gemeinde wie auch im Innenverhältnis in Richtung der Mitarbeitenden der Kommunalverwaltung ganz erheblich auswirken.
Claßen halte sich nicht an Ratsbeschlüsse, missachte bzw. ignoriere diese oder verschleppe deren Ausführung. »Aktuelle Beispiele dafür sind etwa Verzögerungen in Grundstücksangelegenheiten, das Zuwarten bei der Vermögenseinziehung in einem Strafverfahren zu Gunsten der Gemeinde oder weit reichende Personalentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung, die im Alleingang getroffen werden. Ohne Intervention des Rates wären bereits hohe wirtschaftliche Schäden für die Gemeinde entstanden.«
Interfraktioneller Gespräche habe er sich verweigert, komme verspätet oder gar nicht zu Terminen und sei für Ausschüsse und Ratssitzungen unzureichend vorbereitet. er zeige keine Empathie gegenüber Mitarbeitern und anstatt sich in der Öffentlichkeit vor seine Mitarbeitenden zu stellen, stelle er diese in Sitzungen unberechtigter Weise bloß und macht sie für Versäumnisse verantwortlich, die diese in der Regel nicht zu vertreten haben.
Die Kritikpunkte seien in mehreren Gesprächen angesprochen worden, doch eine positive Reaktion und eine Verhaltensänderung des Bürgermeisters bleibe weiterhin aus.

Besoldung bis zur nächsten Wahl 2025

Mit einer Abwahl sind Kosten verbunden, die sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Fortzahlung der Besoldung für drei Monate sowie der sich daran anschließenden (vorgezogenen) Ruhestandsregelung bis zum Ende der Legislatur im Jahr 2025 ergeben. Diese Mehrkosten entsprechen etwa 3 Prozent aller Personalkosten bis zur nächsten Kommunalwahl. Dies sei aber der kleinere Schaden für die Gemeinde Hürtgenwald, glauben die Vertreter von FFH, SPD, Grünen und FDP sowie CDU.
Für die Einleitung ist zunächst ein Antrag von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Dieser Antrag wurde von Ratsvertretern der Fraktionen von FFH, SPD, Grünen und FDP unterschrieben und bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Über ihn soll in der Ratssitzung am Donnerstag, 17. Februar, abgestimmt werden. Zu seiner Annahme ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Durchführung des Abwahlverfahrens soll mit der Landtagswahl NRW am 15. Mai verbunden werden.


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