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Sicher auf zwei Rädern

Zum 1. März brauchen die Fahrer von Mopeds, Mokicks, Mofas, Rollern, S-Pedelecs sowie von leichten Quads und Trikes wieder eine neue Haftpflichtversicherung. Sie deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die sie mit den sogenannten Kleinkrafträdern versehentlich bei anderen verursachen.

Erkennbar ist der frische Versicherungsschutz an der Farbe des Kennzeichens. Für die neue, bis Ende Februar 2022 dauernde Saison gilt: blau ist Trumpf! Für die Nummerntafeln mit schwarzer Schrift erlischt Ende Februar 2021 die Gültigkeit. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Für Zweiradfahrer sollte immer die Unfallvermeidung an erster Stelle stehen. Bis Ende März können die Straßen vereist sein – je nach Region auch später noch. Straßen- und Eisenbahnschienen sind bei Glätte und Nässe besonders tückisch. Besondere Vorsicht ist auch beim Abbiegen geboten: Vor allem LKW-Fahrer haben nur einen sehr eingeschränkten Blick darauf, was unmittelbar vor oder neben ihrem Fahrzeug geschieht. Lieber vorausschauend fahren und nötigenfalls auf die eigene Vorfahrt verzichten, als einen Unfall riskieren. Im Gegensatz zum Auto hat der Fahrer eines Kleinkraftrads keine Knautschzone. Der optimale Schutz des eigenen Körpers sollte daher selbstverständlich sein. Es besteht Helmpflicht. Zwar stellt der Gesetzgeber keine besonderen Anforderungen an den Kopfschutz, ein ECE-Prüfzeichen gibt jedoch Aufschluss über geprüfte Qualität. Motorradlederhandschuhe und -stiefel schützen Hände und Füße, Jacken und Hosen mit Protektoren den übrigen Körper. Wichtig: Vor jedem Fahrtantritt zumindest kurz prüfen, ob Licht, Bremsen und Reifen in Ordnung sind. Dann sollte der Fahrt in den Frühling nichts mehr entgegenstehen.


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