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Das plant Kreisverwaltung, wenn Inzidenz nicht sinkt

Mögliche Maßnahmen wurden gestern in nichtöffentlicher Sitzung erörtert. Wenn Inzidenz im Kreis Cochem-Zell nicht sinkt, soll zum Wochenende eine neue Allgemeinverfügung in Kraft treten. Und die könnte für erhebliche Einschränkungen der Cochem-Zeller Bürger führen.
Kontrollen, wie diese im Oktober vergangenen Jahres (Foto), könnte es bald wieder in Cochem geben. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell plant für den Fall, dass der Inzidenzwert im Kreis nicht deutlich zurückgeht, neben einer Maskenpflicht für touristische Hotspots aus Ausgangssperren und Reiseverbote. Foto: Zender

Kontrollen, wie diese im Oktober vergangenen Jahres (Foto), könnte es bald wieder in Cochem geben. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell plant für den Fall, dass der Inzidenzwert im Kreis nicht deutlich zurückgeht, neben einer Maskenpflicht für touristische Hotspots aus Ausgangssperren und Reiseverbote. Foto: Zender

Von Mario Zender Die Corona-Pandemie sorgt weiterhin für Sorgenfalten bei den Verantwortlichen des Cochemer Gesundheitsamtes. Aktuell Stand heute liegt der Inzidenzwert für den Kreis Cochem-Zell bei 104,28. Zum Vergleich: Der Durchschnittswert für Rheinland-Pfalz liegt aktuell bei 52. Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner - ist deshalb so entscheidend, weil von diesem Wert die Politik weitere Lockerungsmaßnahmen abhängig macht. Von Lockerungen kann bei diesem aktuellen Inzidenzwert im Kreis Cochem-Zell sicherlich keine Rede sein. Nach WochenSpiegel-Informationen wurde in einer vom Landrat Schnur kurzfristig einberufenen Sitzung, an der neben den hauptamtlichen Bürgermeistern, den Kreisbeigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag teilnahmen, die Lage besprochen. Demnach muss der Kreis Cochem-Zell, aufgrund der hohen Inzidenzwerte bis Mittwoch dem Land einen Maßnahmenkatalog vorlegen. In Betracht kommt, so berichten Teilnehmer, eine Maskenpflicht an touristischen Plätzen, etwa in Cochem, Beilstein und der Geierlaybrücke.
Auch in der Überlegung der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist demnach, die Bewegungsfreiheit drastisch einzuschränken. So wird nach Wochensiegel-Informationen, sollten sich die Inzidenzwerte nicht deutlich verbessern, offenbar auch eine „15-Kilometer-Regelung“ in Betracht gezogen. Diese würde es Cochem-Zellern untersagen, sich mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort aus zu bewegen. Ausgenommen von dieser Regelung sollen berufsbedingte Fahrten sein. Auch hält die Kreisverwaltung für den Fall, dass die Inzidenz nicht deutlich abnimmt, offenbar ein Verbot von touristischen Reisen für möglich. Dies hätte enorme Auswirkungen auf die Hotellerie und Gastronomie.
Ob es jedoch soweit kommt, steht noch nicht fest. Dies soll am morgigen Mittwoch final von der Kreisverwaltung Cochem-Zell entschieden werden, die für den Fall, dass die Verbote verhängt werden müssen, dazu eine Allgemeinverfügung erlassen müsste.
Angesprochen auf die in Frage kommenden Maßnahmen, zeigt sich die Kreisverwaltung Cochem-Zell äußerst verschlossen: „Im Rahmen der gestrigen Videokonferenz wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, die gegebenenfalls in Betracht kommen könnten. Da es sich hierbei allerdings um eine nicht öffentliche Sitzung gehandelt hat, können wir zum Inhalt dieser Sitzung keine weitere Auskunft erteilen“, so Kreisverwaltungs-Sprecherin Selina Höllen. Bericht folgt!


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