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Mehr Langzeitarbeitslose

Im Februar ist die Arbeitslosigkeit im Landkreis Cochem-Zell um 21 Personen auf 1.708 angestiegen. Auf die Arbeitslosenquote hat dies keine Auswirkungen: Wie im Januar liegt sie bei 5,0 Prozent. Deutlich bleibt nach wie vor der Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Im Februar 2020, also kurz vor der Corona-Pandemie, gab es 220 arbeitslose Menschen weniger. Die Quote lag damals bei 4,4 Prozent.

Damit scheint der Anstieg der Arbeitslosigkeit nach einer deutlichen Steigerung im Januar zumindest vorläufig gestoppt. "Wenn man genauer hinschaut, ist jedoch erkennbar, dass die Arbeitslosigkeit zwar nicht nennenswert zunimmt, sich aber verschiebt – und zwar in Richtung Langzeitarbeitslosigkeit", erklärt Frank Schmidt, Leiter der auch für Cochem-Zell zuständigen Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen. Was passiert in der Gastronomie ? Gegenüber dem Vorjahr werden in der Arbeitsagentur 103 und beim Jobcenter 117 Arbeitslose mehr betreut. Nach einem Jahr läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei den meisten Menschen aus und sie sind fortan auf die staatlichen Hilfen des Jobcenters angewiesen. Ob sich dieser Übergang verfestige oder die Arbeitslosigkeit sogar beendet werden könne, hänge nach wie vor vom Fortgang des Krankheitsgeschehens und den mit ihm verbundenen Einschränkungen zusammen. "In der Gastronomie steht zum Beispiel der traditionelle Saisonstart unmittelbar bevor. Damit beginnt die Zeit, in der jene Beschäftigten, die über den Winter abgemeldet wurden, wieder eingestellt werden. Normalerweise. Ob dies in diesem Frühjahr so sein wird, hängt von den Einschränkungen ab, die die Betriebe in den nächsten Wochen hinnehmen müssen", erklärt Schmidt. Offene Stellen und Kurzarbeit 113 zusätzliche Stellen wurden dem Arbeitgeberservice in den letzten vier Wochen gemeldet. Das sind 43 mehr als im Januar. Insgesamt registriert die Arbeitsagentur damit im Landkreis 400 offene Stellen. Das sind 181 weniger als vor einem Jahr. Ein großes Thema bleibt die Kurzarbeit. Wer dieses Hilfsmittel nutzen will, muss zunächst Kurzarbeit anzeigen. Nach Prüfung und Bewilligung durch die Arbeitsagentur können die angemeldeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit gehen – falls notwendig. Denn Unternehmen können auch entscheiden, das Kurzarbeitergeld (KuG) während des Bewilligungszeitraumes nur für eine gewisse Zeit oder einen Teil der gemeldeten Beschäftigten zu nutzen. Die eigentliche Abrechnung (KuG-Antrag) erfolgt deshalb auch erst im Nachhinein. Da die Unternehmen bis zu drei Monate Zeit haben, entsprechende Unterlagen einzureichen, liegen verbindliche Werte erst mit deutlicher Verzögerung und bislang nur für ganze Agenturbezirke vor. Im Mittelpunkt der statistischen Betrachtung stehen deshalb derzeit noch die KuG-Anzeigen. Gegenüber dem Vormonat ist deren Zahl in Cochem-Zell im Februar erneut zurückgegangen. In den letzten vier Wochen zeigten laut Statistik 54 Betriebe für 281 Beschäftigte Kurzarbeit an. Im Januar waren es noch 68 Betriebe und 792 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insgesamt gab es seit Anfang April 1.195 KuG-Anzeigen für 9.748 Beschäftigte. Zwischen April 2019 und Februar 2020 waren es lediglich neun Betriebe und 165 Beschäftigte. Kontakt Agentur und Jobcenter können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden: - Agentur für Arbeit Cochem: 02 61 / 40 54 05 E-Mail: koblenz-mayen.postfach@arbeitsagentur.de - Jobcenter Cochem-Zell: 0 26 71 / 60 33 111 E-Mail: Jobcenter-Cochem-Zell@jobcenter-ge.de - Hotline Berufsberatung: 02 61 / 40 54 44 und 0 26 51 / 95 03 33 Symbolfoto: Archiv www.arbeitsagentur.de


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