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Polizei-Mitarbeiter ein Kinderschänder?

Ein 64-Jähriger soll jahrelang seine Enkeltochter sexuell missbraucht haben. Es geht um über 200 Fälle. Das Opfer war zur mutmaßlichen Tatzeit zwischen sieben und zwölf Jahre alt.
Schwere Vorwürfe werden gegen Heinrich A. erhoben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat den Mann, der unter anderem für die Polizei Cochem (Foto) als Dienstleister tätig war, wegen 207 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft hat er ein Teilgeständnis abgelegt.

Schwere Vorwürfe werden gegen Heinrich A. erhoben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat den Mann, der unter anderem für die Polizei Cochem (Foto) als Dienstleister tätig war, wegen 207 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft hat er ein Teilgeständnis abgelegt.

Er gilt als seriöser Dienstleister, arbeitete regelmäßig für Polizei und Gerichte. Doch die biedere Fassade von Heinrich A. (Name geändert) trügt offenbar. Zu diesem Schluss kommt man, wenn man sich die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz durchliest. Spätestens dann kommt der Verdacht auf, dass es sich bei dem 64-Jährigen eher um einen perfiden Kinderschänder handelt. Opfer des Mannes soll die eigene Enkeltochter gewesen sein. Diese stammt aus Baden-Württemberg und war regelmäßig bei ihrem Opa an der Mosel in Urlaub. Und dort soll sie nach eigenen Angaben fünf Jahre lang ein Martyrium durchlebt haben. Heinrich A., der in einem kleinen Moselort lebt, soll sich, so ist es in den Ermittlungsakten detailliert aufgeführt, über 200 Mal an dem Kind vergangen haben. Das kleine Mädchen soll im Tatzeitraum zwischen August 2010 und Dezember 2015 sieben bis zwölf Jahre alt gewesen sein. Als sie 15 Jahre alt war, fasste sie offenbar all ihren Mut zusammen und vertraute sich einer Verwandten an. Es folgte eine Anzeige bei der Kriminalpolizei, die dann die umfangreichen Ermittlungen auslöste. Die Beamten aus Baden-Württemberg übergaben den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz beziehungsweise die Kripo Mayen. In den Vernehmungen soll, so Informationen des WochenSpiegel, Heinrich A. eingeräumt haben, mit dem Kind intim gewesen zu sein. Vehement bestreitet er aber offenbar, dass es, wie von dem Mädchen geschildert, dabei zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Oberstaatsanwalt Rolf Wissen: "Der Angeschuldigte hat einzelne sexuelle Handlungen eingeräumt. Es besteht der Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern." Nach Informationen des Cochemer WochenSpiegel hat die Staatsanwaltschaft den Mann bereits wegen 207 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Das Amtsgericht Cochem verwies das Verfahren aber an das Landgericht. Dies hat offenbar auch mit dem, im Falle einer Verurteilung, zu erwarteten Strafmaß zu tun. Das Amtsgericht kann lediglich bis zu einem Strafrahmen von vier Jahren Haft verhängen. Vermutlich dürfte die Strafe, sollte der 64-Jährige verurteilt werden, aber deutlich darüber liegen. Wann der Prozess vor der sechsten Großen Strafkammer des Landgerichtes Koblenz stattfindet, ist noch offen. Unklar ist derzeit auch, warum der Mann, trotz einer hohen Strafandrohung und eines Teil-Geständnisses, nicht in Untersuchungshaft sitzt. Auf Anfrage teilt Oberstaatsanwalt Rolf Wissen dem WochenSpiegel dazu mit: "Die Staatsanwaltschaft darf nur dann beim zuständigen Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl beantragen, wenn neben einem dringenden Tatverdacht auch ein Haftgrund, wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr, besteht. Einer der genannten Haftgründe konnte in dem im März 2018 hier anhängig gewordenen Ermittlungsverfahren nicht festgestellt werden." Der mutmaßliche Kinderschänder wird seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht mehr von der Cochemer Polizei als Dienstleister eingesetzt. Bericht folgt!


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