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Nun schon zwei Fälle der Virus-Mutation im Kreis

Bei zwei Corona-Patienten im Kreis Cochem-Zell wurde jetzt eine gefährliche Virus-Mutation festgestellt. Foto: Archiv

Bei zwei Corona-Patienten im Kreis Cochem-Zell wurde jetzt eine gefährliche Virus-Mutation festgestellt. Foto: Archiv

Von Mario Zender Der erste Fall der neuartigen Corona-Virus-Mutation im Kreis Cochem-Zell sorgt für umfangreiche Auflagen durch das Gesundheitsamt. Nach Informationen des Wochenspiegel war Fall am Freitagnachmittag dem Cochem-Zeller Gesundheitsamt gemeldet worden, mit dem Hinweis auf eine Mutation. Selina Höllen, Pressesprecherin der Kreisverwaltung Cochem-Zell: "Es musste eine weitere Laboruntersuchung mit Differenzierung der Mutation erfolgen und das Ergebnis wurde uns am Montagnachmittag mitgeteilt. Bei dem Patienten handelt es sich nach WochenSpiegel-Informationen um einen 54-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Wie aggressiv das veränderte Corona-Virus ist, zeigte sich bereits drei Tage später. Für eine Kontaktperson liegt seit heute Morgen ein positives Corona-Testergebnis mit Mutation vor. Nach Angaben der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgt zurzeit die weitere Differenzierung durch das Labor. Die Fallzahlen am heutigen Tag waren deutlich höher als in den vergangenen Tagen. Das Gesundheitsamt registrierte insgesamt 15 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Außerdem ist eine weitere Personen aus dem Landkreis Cochem-Zell, die mit dem Corona-Virus infiziert war, verstorben. Hierbei handelt es sich um einen 76-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Zell. Damit steigt die Zahl der Corona-Toten auf 32.
Nachfolgend klären wir die wichtigsten Fragen zu den beiden ersten Fällen der neuen Virus-Mutation. Beantwortet wurden uns diese Fragen von der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Konnte nachverfolgt werden, wie es zu der Infektion gekommen ist (Auslandsaufenthalt etc.)? Der Ursprung des Falles konnte nicht geklärt werden. Es hat kein Auslandsaufenthalt stattgefunden. Welche Auswirkungen hat dieser Fall für den Betroffenen/die Betroffene (Besondere Quarantäne etc.)? Seitens des Gesundheitsamtes wurde eine Absonderung nicht nur für zehn Tage, sondern für 14 Tage angeordnet. Zudem finden begleitende PCR-Abstriche statt. Weiterhin ist vor Entlassung aus der Isolation ein negativer PCR-Abstrich notwendig. Auch die Kontaktpersonen wurden für 14 Tage in Quarantäne gesetzt. Eine PCR-Testung der Kontaktpersonen hat bereits stattgefunden. Auch hier ist vor Entlassung aus der Isolation ein negativer Test erforderlich. Welche Auswirkungen hat der Fall für die Arbeit des Gesundheitsamtes? Wie bereits in Frage 5 erläutert, wurde die Quarantäne nicht nur – wie bei allen anderen Indexfällen – für zehn Tage angeordnet, sondern für 14 Tage. Hier wurden somit strengere Absonderungsregelungen und Entlasskriterien aus der Absonderung veranlasst. Die Fälle werden mit besonderem Augenmerk als Infektionsfälle bearbeitet. Wie wurde der Fall bekannt? Wird jeder Test einer solchen Überprüfung auf eine neuartige Mutation unterzogen oder wurde hier aufgrund von weiteren Informationen eine erweiterte Untersuchung durchgeführt? Eine Verpflichtung zur Testung auf Mutationen ist nicht vorgegeben. Somit wird nicht jeder Test einer Testung auf Mutationen unterzogen. Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Zufallsbefund. Der Ursprungsfall wurde durch eine Labormeldung bekannt. Sofern dem Gesundheitsamt ein begründeter Verdacht auf Vorliegen einer Mutation vorliegt, können entsprechende Testungen angeordnet werden. Dies wird auch so praktiziert.


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