

Die Straßenbeleuchtung in Boppard wird künftig zwischen Mitternacht und 5 Uhr früh ausgeschaltet. Der Stadtrat hatte diese Energiesparmaßnahme in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Ausnahmen gelten jedoch für die Beleuchtung an Fußgängerüberwegen, Querungshilfen und Gefahrenpunkten. Dort bleiben die Straßenlaternen weiterhin durchgehend eingeschaltet. Auch Beleuchtungsbereiche, die der Stromversorgung dieser Gefahrenbereiche dienen, werden aus technischen Gründen nicht abgeschaltet. Mit dem gewählten Abschaltungszeitraum will die Stadt Boppard Bürgerinnen und Bürger entgegenkommen, die in den Morgenstunden auf die Beleuchtung angewiesen sind.
Laternen, die von der Nachtabschaltung betroffen sind, werden durch einen sogenannten »Laternenring« gekennzeichnet - ein roter Streifen in weißer Einfassung. Wer sein Auto nachts innerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich einer so gekennzeichneten Laterne abstellt, muss laut Straßenverkehrsordnung das Parklicht anschalten. Kommt es zu einem Unfall, kann dem Halter des abgestellten Autos andernfalls eine Teilschuld zugesprochen werden.



