Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Land richtet Meldeplattform ein
Von dieser Meldepflicht betroffen sind neben Krankenhäusern, Tageskliniken, Alten- und Pflegeheimen auch Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. Dazu gehören unter anderem Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapeuten oder auch Heilpraktiker. Sie müssen dem Gesundheitsamt ab sofort Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die keinen Nachweis über eine vollständige Impfung, keinen Genesenennachweis, oder kein ärztliches Attest über bestehende Kontraindikationen vorgelegt haben.
Um für alle Beteiligten eine einheitliche Bearbeitung zu ermöglichen, hat das Land Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Meldeportal eingerichtet. Dort können sich betroffene Einrichtungen registrieren und nach erfolgter technischer Freigabe der Melde-pflicht nachkommen. Zudem sind auf dieser Internetseite auch aktuelle und weitergehende Informationen hinterlegt, darunter Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz.
Mehr Info: www.impfstatusmeldung.rlp.de

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