Gemeinsam für die Region: Kreisverwaltung und Sparkasse gründen "Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück"
Damit setzen die Partner Kreissparkasse (KSK) Rhein-Hunsrück und Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück gerade in Zeiten gesellschaftlicher und politischer Unsicherheiten ein klares Zeichen für Zusammenhalt und Verantwortung vor Ort. Ziel ist es, das Miteinander zu stärken und bürgerschaftliches Engagement gezielt zu fördern.
Die neue Bürgerstiftung ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern in der Region, sich durch Zustiftungen dauerhaft für gemeinnützige, auch überregionale, Zwecke zu engagieren, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur, Umwelt oder gesellschaftlichem Engagement. »Mit der Stiftung schaffen wir eine Plattform, die bürgerschaftliches Engagement stärkt, nachhaltige Wirkung gerade auch für junge Menschen entfaltet und darüber hinaus Menschen die Möglichkeit gibt, auch über ihr eigenes Leben hinaus Gutes zu bewirken«, erklärt Landrat Volker Boch.
Klaus Adams, Vorstandsvorsitzender der KSK ergänzt: »Wir ermöglichen es, schon mit kleinen Beträgen Großes zu erreichen. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftungsagentur investieren wir die uns anvertrauten Gelder nach einer Anlagestrategie, die nachhaltig Erträge erzielt. So können wir gemeinsam heute und morgen Gutes bewirken.«
Die Stiftung richtet sich bewusst breit aus: Durch Zustiftungen – sowohl in kleinerem als auch in größerem Umfang – kann jeder dazu beitragen, gemeinnützige Projekte langfristig zu unterstützen und zugleich selbst von den Fördermaßnahmen zu profitieren. Spenden sind bereits ab zehn Euro möglich.
Ebenso können ab einem Betrag von zehn Euro Zustiftungen erfolgen, die in den allgemeinen Stiftungsfonds fließen, aus dessen Erträgen der Stiftungsvorstand gemeinnützige Projekte in der Region unterstützt. Den Grundstock für den Stiftungsfonds in Höhe von 250 000 Euro haben die KSK und die Sparkassenstiftung jeweils zur Hälfte bereitgestellt.
Für größere Engagements bietet die Stiftung ab 25 000 Euro einen persönlichen, namensgebundenen Stiftungsfonds: Stifterinnen und Stifter können eigene Förderschwerpunkte festlegen und so dauerhaft individuelle Akzente setzen.
Ausgeschüttet werden die Erträge auf zwei Weisen. Einmal werden Spenden an verschiedene Zwecke übergeben, über die der Stiftungsvorstand regelmäßig entscheidet. Ein Teil der Erträge wird in einem Zwei-Jahres-Rhythmus im Rahmen von Förderpreisen ausgeschüttet. Damit möchte die Bürgerstiftung Rhein-Hunsrück Personen und Initiativen würdigen, die sich um das gesellschaftliche Engagement verdient gemacht haben. Bis zu drei Förderpreise werden verliehen: einen Talentförder-, einen Sozial- und einen Vereinspreis.
Zudem eröffnet ein Stiftungsfonds Möglichkeiten für die Nachlassgestaltung. Durch eine Zustiftung kann Vermögen langfristig erhalten und zugleich generationenübergreifend für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.
Alle Info zur Bürgerstiftung unter:

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