

Offener Brief
Sehr geehrte Mitglieder der Gesellschafterversammlung,
anlässlich der Einladung zur heutigen Gesellschafterversammlung wenden wir uns persönlich an Sie und erlauben uns, dieses zu Ihrer Beratung empfohlene Schreiben als Offenen Brief zu formulieren.
Seit mehr als eineinhalb Jahren bemühen wir – der Rhein-Hunsrück-Kreis, die Stadt Boppard und die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist – uns gemeinsam und sehr intensiv darum, dass das Krankenhaus Heilig Geist in Boppard als Standort des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein (GKM) erhalten bleibt. Das Krankenhaus hat seinen Standort in Boppard im Rhein-Hunsrück-Kreis, alleiniger Betreiber ist das GKM. Weder der Rhein-Hunsrück-Kreis noch die Stadt Boppard haben eine rechtliche Betriebsverpflichtung und auch keinen Sicherstellungsauftrag.
Auf der Basis eines seitens der kommunalen Gesellschafter geforderten „Letter of intent“ hat sich der Rhein-Hunsrück-Kreis vor rund eineinhalb Jahren dazu bereit erklärt, für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2025 im Rahmen einer Absichtserklärung die Sicherung des zur Schließung anstehenden GKM-Standortes Boppard durch die Übernahme von Verlusten zu prüfen. Dieser – und kein längerer – Zeitraum war Gegenstand der Erklärung.
Ziel war es, eine Zukunftsperspektive für das Haus in Trägerschaft des GKM oder in Trägerschaft eines Dritten zu erreichen. Im Sinne der Mitarbeitenden und der Patienten haben wir das GKM unterstützt, damit das mit erheblichen Landesmitteln sanierte Haus in Boppard eine Chance erhält.
Erfolgreich wurde die Schließung abgewendet und ein Zukunftskonzept erarbeitet. Ein Erfolg, der vor allen Dingen dank einer engagierten Belegschaft, dem Engagement des Betriebsrates und vieler Beteiligter vor Ort erreicht wurde.
Es wurden im Kreistag Rhein-Hunsrück, im Stadtrat Boppard sowie im Kuratorium der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist im Sommer 2024 alle notwendigen Beschlüsse erwirkt, die der Forderung des GKM entsprachen. Dabei wurden uns immer wieder neue, teils sehr kurze Fristen gesetzt. Es ist uns dennoch gelungen, für den vereinbarten Zeitraum der angeforderten Unterstützung Beschlüsse zur Unterstützung zu erzielen und damit das Krankenhaus vor der Schließung zu bewahren. Auf der Basis des „Letter of intent“ wurde ein „Betrauungsakt“ für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2025 vereinbart, über den der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises am 07.10.2024 beschlossen hat. Sie können die Unterlagen hier einsehen: https://rheinhunsrueck.gremien.info/meeting/705
Wesentliche Bedingung auf unserer Seite waren: Transparenz in der Darstellung von Wirtschaftsdaten, zeitnahe Informationen über maßgebliche, die Wirtschaftslage beeinflussende Änderungen im Geschäftsbetrieb, Verhandlungen mit potenziellen dritten Trägern des Hauses, insbesondere mit der Stiftung Kreuznacher Diakonie, sowie vor allem: ein Zukunftskonzept.
Das Ihnen heute offensichtlich erstmals präsentierte Zukunftskonzept ist bereits Ende Januar 2025 durch die Geschäftsführung vorgelegt worden. Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat dieses Zukunftskonzept des GKM eindeutig begrüßt. Am 31.03.2025 wurde einstimmig beschlossen, dass der Betrauungsakt auf Basis des Konzeptes bis Jahresende 2025 weitergeführt sowie dem GKM die Zustimmung erteilt wird „zu allen Maßnahmen, die der Umsetzung des Zukunftskonzeptes dienen“. Ebenfalls Zustimmung gab es seitens der Stiftung sowie des Stadtrates Boppard.
Wesentliche Grundlage des Zukunftskonzeptes ist, dass die Konzeption an die Reformentwürfe des Bundes zur künftigen stationären Versorgung angelehnt ist und dem Ansatz des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums für eine „Regio Klinik“ entsprechen kann. Seitens des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit in Mainz gab es gegenüber uns klare positive Signale zur Umsetzungsfähigkeit des Zukunftskonzeptes unter dem Dach des GKM als Maximalversorger.
Die Umsetzung des Zukunftskonzeptes ist alleinige Angelegenheit des GKM und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung an die Geschäftsführung zu delegieren. Falls kein ernsthaftes Interesse am künftigen Erhalt des Standortes Boppard und der dortigen Beschäftigung der Mitarbeitenden im GKM besteht, sollte dies durch die Gesellschafterversammlung klar geäußert werden. Druck auf den Rhein-Hunsrück-Kreis auszuüben und zu unterstellen, der Kreis habe über das Jahr 2025 hinaus eine „Zahlungsverpflichtung“, ist inhaltlich und rechtlich falsch. Der Rhein-Hunsrück-Kreis war nie verantwortlich für das GKM respektive das Krankenhaus in Boppard.
Der geschlossene Betrauungsakt endet wie vereinbart zum 31.12.2025. Entgegen dieser Vereinbarung wurde uns am 30.09.2025 schriftlich eine erneute Forderung des GKM übermittelt: „Es wird erwartet, dass der RHK eine verbindliche Zusage trifft, dass er sich bis Ende 2027 mit 70 Prozent an den tatsächlich angefallenen standortbezogenen Verlusten (also kein gedeckelter Betrag) für Boppard beteiligt. Im Gegenzug wird das Zukunftskonzept für den Standort Boppard umgesetzt und dazu ein verbindlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen. Besteht keine Bereitschaft zur Übernahme von 70 Prozent der tatsächlich angefallenen Verluste, wird die Auflösung des Standortes vorbereitet.“
Diese Forderung entbehrt jeder Substanz. Das Zukunftskonzept ist von uns verbindlich eingefordert worden, um überhaupt den Verlustausgleich vom 01.07.2024 bis 31.12.2025 übernehmen zu können. Der Betrauungsakt wurde gemeinsam so angelegt, dass eine Umsetzung von wesentlichen strukturellen Änderungen zur zeitnahen Reduktion von Kosten und zur Verwirklichung des Zukunftskonzeptes durch das GKM unverzüglich zu vollziehen gewesen wäre.
Mit Verweis auf den Betrauungsakt wurden wir durch die Geschäftsführung am 17.10.2025 erstmals überhaupt zu einer Gesellschafterversammlung für den heutigen 27.10.2025 eingeladen. Bei dieser Sitzung handelt es sich leider lediglich um die Zuspitzung einer bedauernswerten Entwicklung.
Es geht laut Beschlussvorschlag ausschließlich um die an den Rhein-Hunsrück-Kreis gerichtete, „finale“ Forderung. Die Zukunftsfähigkeit des Standortes, die positiven Perspektiven für die weitere Entwicklung des GKM durch ein leistungsfähiges Krankenhaus in Boppard oder auch die Verhältnismäßigkeit für eine Schließung aufzuwendender Kosten sind nicht vertiefend ausgeführt.
Wir haben in den vergangenen Monaten gemeinsam dafür gearbeitet, dass die Zukunftsfähigkeit des Hauses gesichert wird. Wir haben unsererseits alle getroffenen Vereinbarungen erfüllt und erwarten die Fortsetzung dieser erfolgreichen gemeinsamen Arbeit durch das GKM.
Das Krankenhaus Heilig Geist Boppard ist laut Zukunftskonzept bestandsfähig und unter den Vorgaben der zu erwartenden Krankenhausreform des Bundes in Abstimmung mit den Vorgaben des Landes unter Umsetzung der strukturellen Maßnahmen wirtschaftlich zu führen. Die Gesellschafterversammlung sollte der Geschäftsführung einen Auftrag zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes erteilen und den Standort zum Wohl des GKM insgesamt weiterentwickeln.
Volker Boch, Landrat Rhein-Hunsrück-Kreis
Dr. Olaf Döscher, Vorsitzender Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
Jörg Haseneier, Bürgermeister Stadt Boppard
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Unseren Artikel vom 15. Oktober finden Sie hier: https://www.wochenspiegellive.de/rhein-hunsrueck-kreis/artikel/zukunft-heilig-geist-gkm-fordert-mehr-geld-vom-landkreis



