

"Ich bin sehr froh, dass wir den gemeinsamen Weg begonnen und konsequent weiterverfolgt haben und dieses pionierhafte Projekt, von dem die Region massiv profitieren kann und soll, nun weiter gemeinsam vorantreiben", erklärt Landrat Volker Boch. "Wir können sehr viel mehr Wertschöpfung in die Region holen und als Landkreis landesweit ein Zeichen für nachfolgende Generationen setzen."
Nach einem Abstimmungsprozess untereinander sowie einer Vorabstimmung mit der Kommunalaufsicht bei der ADD Trier, haben die politischen Gremien der sieben kommunalen Partner (siehe unten) dem Gesellschaftervertrag im Frühjahr, fast ausnahmslos einstimmig, zugestimmt. Zu den Geschäftsführern der Energiegesellschaft Rhein-Hunsrück mbH (ERH) ernannten die Gesellschafter den Vorstand der Rhein-Hunsrück Entsorgung Thomas Lorenz (kaufmännische Angelegenheiten) und Kreisklimaschutzmanager Frank-Michael Uhle (technische Angelegenheiten).
Bürgermeister Peter Unkel (VG Hunsrück-Mittelrhein) betont die große Bedeutung der neuen Energiegesellschaft für den gesamten Landkreis. "Es ist für uns alle wichtig, über reine Pachtmodelle bei Windenergie und Photovoltaik hinauszugehen und für unsere Kommunen, Bürgerschaft und Wirtschaft deutlich mehr Beteiligung und Nutzen zu erreichen. Und das können wir am wirkungsvollsten im kommunalen Verbund", so Unkel. "Landrat Volker Boch gebührt Dank und Anerkennung für seine zukunftsweisende Initiative."
In enger Kooperation mit den Ortsgemeinden und der heimischen Wirtschaft sollen die von der ERH vorbereiteten Geschäftsideen umgesetzt werden. Ein zentraler Aspekt dabei sind Direktstromlieferungen für Bürger und Industriebetriebe mittels eines lokalen Strombilanzkreises. Dabei soll ein Teil der regenerativen Energien künftig im Direktbezug vor Ort in der Region verbraucht werden können. Die Idee dahinter: Planungssicherheit mit günstigem Strom, auch während einer Energiekrise. "Aktuell sind Windkraftanlagen und Photovoltaikfelder im Kreis reine Pachtmodelle. Wir kommen kaufmännisch nicht an den erzeugten Strom. Dieser wird komplett von den Betreibern und Projektierern der Anlagen verkauft und fließt so aus dem Kreis weg", sagt Frank-Michael Uhle. Genau dies will man nun sukzessive in den nächsten Jahren ändern.
Im Kern sollen neue Projekte also möglichst nur unter Beteiligung der ERH zustande kommen. Gleiches gilt auch für das Repowering von Windkraftanlagen. In der Regel enden nach 20 Jahren die Pachtverträge mit den Gemeinden. "Aktuell wollen schon vor dem Ablauf viele Projektierer alte durch neue Windkraftanlagen ersetzen, die deutlich mehr Strom erzeugen können", sagt Uhle. "Neue Windräder sind größer, daher werden weniger benötigt. Durch Repowering würde sich die Zahl im Kreis von rund 300 auf etwa 200 reduzieren, wobei die Stromerzeugung verdoppelt wird."
Die bisherigen Gespräche mit Projektierern im Vorfeld der Gründung der ERH seien alle konstruktiv und positiv verlaufen, so Uhle. Gemeinden erhalten natürlich weiter Pacht für Flächen für regenerative Energien. Und Menschen sowie Wirtschaft im Kreis könnten künftig den günstigen Strom nutzen, der vor der Haustür produziert wird. Zunächst könnten Bürger in den Gemeinden mit Anlagen diesen Vorteil nutzen - perspektivisch soll das später für alle im Rhein-Hunsrück-Kreis möglich sein.
Die Voraussetzungen sind gegeben, betont Uhle: "Im Landkreis wird aktuell 3,9 Mal so viel Strom erzeugt, als verbraucht wird. So kann auch künftig der Großteil des erzeugten Stroms von den Betreibern selbst vermarktet werden." Die Idee eines eigenen Strombilanzkreises ist nicht neu in Deutschland, allerdings ein Novum für Rheinland-Pfalz. Entsprechend findet die ERH bereits landesweit Beachtung, wie das Klimaschutzministerium und die Energieagentur Rheinland-Pfalz bestätigen. Von der direkten Erzeugung zum direkten Verbrauch gilt dabei als landesweit mustergültiges Projekt.
Gemeinden, bei denen ein Repowering ansteht oder die neue Projekte mit regenerativen Energien planen, sollten sich vorab mit der ERH in Verbindung setzten. Die Bürgermeister im Kreis wurden bereits während des Gründungsprozesses der Gesellschaft informiert. Thomas Lorenz und Frank-Michael Uhle stehen den Gemeinden bei Fragen zur Seite. Das operative Geschäft der ERH soll voraussichtlich am 1. September starten.
Sieben Gesellschafter
Rund zwei Jahre nach der Erteilung eines entsprechenden Prüfauftrages des Kreistages zur Gründung einer Kreisenergiegesellschaft wurde die ERH am 24. Juni 2025 notariell beurkundet.
Die sieben Gesellschafter sind:




