Andreas Bender

Rhein-Hunsrück: Kreisausschuss lehnt Ausweisung zahlreicher neuer Windkraftgebiete ab

Der Kreisausschuss des Rhein-Hunsrück-Kreises lehnt die Ausweisung zahlreicher zusätzlicher Windkraftenergiegebiete im Landkreis durch die Regionalplanung ab.

Der Kreisausschuss des Rhein-Hunsrück-Kreises lehnt die Ausweisung zahlreicher zusätzlicher Windkraftenergiegebiete im Landkreis durch die Regionalplanung ab.

Der Kreisausschuss des Rhein-Hunsrück-Kreises lehnt die Ausweisung zahlreicher zusätzlicher Windkraftenergiegebiete im Landkreis durch die Regionalplanung ab.

Bild: Archiv / pixabay

Der Kreisausschuss hat sich auf Vorschlag von Landrat Volker Boch in seiner Sitzung am 13. Mai 2024 einstimmig und klar gegen eine nicht verträgliche und für die Region erdrückende Ausweisung zahlreicher zusätzlicher Windkraftenergiegebiete im Rahmen der Regionalplanung ausgesprochen. In der nächsten Sitzung des Kreistages am 24. Juni 2024 soll hierzu eine entsprechende Resolution verabschiedet werden.

 

Hintergrund der Beratung im Kreisausschuss ist, dass aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Steuerung der Windenergienutzung die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald als Träger der Regionalplanung dazu verpflichtet ist, mindestens 1,4 % der Regionsfläche bis 31. Dezember 2026 und aller Voraussicht nach in einer zweiten Stufe bis Ende 2029 2,2 % als Windenergiegebiete im Regionalen Raumordnungsplan auszuweisen. Darüber hinaus besteht die generelle Anpassungspflicht des Regionalen Raumordnungsplanes an die neuen übergeordneten Ziele und Vorgaben.

 

Um die entsprechenden Flächenpotenziale zu ermitteln und auszuweisen, hat die Regionalvertretung der PLG Mittelrhein-Westerwald im November 2023 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Kapitels 3.2 (Energiegewinnung und -versorgung) des Regionalen Raumordnungsplans 2017 gefasst. Die Notwendigkeit zur Teilfortschreibung ist insbesondere auf die Vorgaben aus der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes und neu verabschiedeten Landeswindenergiegebietegesetzes zurückzuführen. "Ergebnis dessen ist, dass auf unsere Region vermutlich erhebliche zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie zukommen könnten, die für unseren Landkreis eine erdrückende Wirkung hätten", erklärt Landrat Boch, der das Thema deshalb in den Kreisausschuss eingebracht hat. "Am 6. Juni 2024 soll die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald über eine Entwurfsplanung beschließen, die bislang öffentlich nicht bekannt ist", erklärt der Landrat weiter. "Wir rechnen aufgrund der festgelegten Planungsleitlinien damit, dass in anderen Teilen der Planungsgemeinschaft umfangreiche Ausschlusskriterien durchschlagen, sodass viele neue Windkraftvorranggebiete im Rhein-Hunsrück-Kreis angedacht sein könnten."

 

Die Planungsgemeinschaft hat zur Ermittlung der Flächenpotenziale anhand beschlossener Planungsleitlinien ein externes Büro beauftragt. Zwar liegen Ergebnisse dieses Ermittlungsverfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt offiziell noch nicht vor, aber es ist aus Sicht der Verwaltung mit einem erheblichen Flächenzuwachs für die Windenergienutzung im Rhein-Hunsrück-Kreis zu rechnen. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass durch die zu Grunde gelegten Kriterien in weiteren Teilgebieten der Planungsgemeinschaft erhebliche regionalplanerische Ausschlüsse zu erwarten sind.

 

Seitens der Planungsgemeinschaft ist vorgesehen, dass die Regionalvertretung am 6. Juni 2024 den Entwurf der Teilfortschreibung beschließt. Danach sollen die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgen. "Wir müssen uns jetzt klar positionieren", sagt Landrat Boch, der im Kreisausschuss ausführlich darstellte, weshalb der Rhein-Hunsrück-Kreis als Vorreiter der Energiewende ein solch klares Signal gerade in der gegenwärtigen Diskussion aussenden sollte. "Wir sind der Modellkreis in Deutschland und haben wegweisende Projekte umgesetzt - und wir werden dies weiter tun", sagt der Landrat. Die Gründung einer Kreisenergiegesellschaft, die Umstellung der Ortsbeleuchtungen auf LED, die Biomassevergärungsanlage der Rhein-Hunsrück Entsorgung (RHE), die regenerativen Heizzentralen des Kreises, 18 lokale Nahwärmenetze und die beschlossene Etablierung eines Strombilanzkreises inklusive einer perspektivischen Eigenversorgung aller Kreisliegenschaften mit erneuerbar produziertem Strom sind dabei nur einige Beispiele.

 

Im Kreisausschuss war man sich über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass der Rhein-Hunsrück-Kreis in Sachen Windkraft seine Schuldigkeit getan hat. So lautete der Tenor aller politischen Aussagen im Kreisausschuss. "Bereits heute ist die Zielvorgabe des Landes zur Ausweisung von 2,2 % der Fläche mit einem Anteil von 3,3 % überschritten. Im Rhein-Hunsrück-Kreis laufen bereits 284 Windräder, 15 weitere sind genehmigt und weiteren 2 beantragt", fasste Landrat Volker Boch die Ist-Situation zutreffend zusammen. Berücksichtige man, dass große Teile des Kreisgebietes wegen des Welterbes Oberes Mittelrheintal, der Kernzone des Naturparks Soonwald-Nahe und im Umfeld des Flughafens Hahn von der Windkraftnutzung ausgeschlossen sind, so würde der Anteil an der Gesamtfläche des Landkreises sogar 6,97 % betragen. "Auch andere Regionen müssen die Chance haben, erneuerbare Energien so ausbauen zu können, damit ihre Ortsgemeinden davon wirtschaftlich profitieren können, wie es auch bei uns der Fall ist. Durch die erwartete Entwurfsplanung der Planungsgemeinschaft wird vielen Kommunen im nördlichen Rheinland-Pfalz aber genau diese Entwicklungschance genommen", erklärt der Landrat. Im Kreisausschuss stand zudem fest, dass die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter belastet und vor allem nicht überlastet werden. Außerdem sind auch Fragen der Netzkapazitäten vor dem Hintergrund, dass in der Region ein großer Umfang an Repoweringprojekten erwartet wird, aktuell völlig offen.

 

Tenor im Kreisausschuss war: Der Rhein-Hunsrück-Kreis als Referenzregion habe bereits einen erheblichen und weit über Deutschland hinaus anerkannten Beitrag für den Klimaschutz geleistet und werde dieses Engagement auch weiterhin fortsetzen, unter anderem in Form der vom Kreistag beschlossenen Gründung einer Kreisenergiegesellschaft. Der Kreisausschuss folgte somit einstimmig dem Vorschlag der Kreisverwaltung, im Kreistag am 24. Juni 2024 eine Resolution zu verabschieden. In dieser Resolution soll die Planungsgemeinschaft unter anderem aufgefordert werden, bei der Abwägung der Potenzialflächen für die Windenergienutzung die Vorbelastungen im Rhein-Hunsrück-Kreis zu berücksichtigen. Zudem wurde der Landrat beauftragt, im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald sich klar gegen eine nicht verträgliche Ausweisung zusätzlicher Windenergiegebiete zu positionieren.


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