Andreas Bender

Vogelgrippe: Kreisverwaltung verlängert Stallpflicht für Geflügel

Rhein-Hunsrück. Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück verlängert die Verfügung zu Vogelgrippe bis zum 31. Dezember 2025: Damit gilt die Stallpflicht für Geflügel weiter.

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Die Vogelgrippe, die Aviäre Influenza, verbreitet sich derzeit in Deutschland, insbesondere durch den europaweiten Vogelzug. Seit dem ersten Fund eines verendeten Kranichs am 21. Oktober 2025 im Rhein-Hunsrück-Kreis wurden inzwischen weitere Wildvögel im Kreisgebiet positiv auf das Influenzavirus getestet.

 

Um die weitere Ausbreitung einzudämmen und die Hausgeflügelbestände zu schützen, hat die Kreisverwaltung am 5. November eine Allgemeinverfügung für das Gebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises erlassen, die unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel vorschreibt. Diese wurde nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die aktuelle Allgemeinverfügung sowie ein Merkblatt zu Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe in Kleinhaltungen sind auf der Homepage der Kreisverwaltung unter kreis-sim.de/Tierseuchenbekämpfung abrufbar.

 

Kranke oder tote Wasser- und Greifvögel sowie Zugvögel (z.B. Kraniche) sind umgehend dem Veterinäramt der Kreisverwaltung zu melden. Die Tiere dürfen weder berührt noch bewegt werden. Für Rückfragen oder weitere Meldungen zur Vogelgrippe steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Telefon: 06761 82813, E-Mail: vetamt@rheinhunsrueck.de.


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