

Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger die ausgeschilderte Verkehrsführung zu beachten und um Verständnis.
Straßensperrungen
Änderungen der Vorfahrten im Bereich Stadt Kastellaun
Anreise, Parken, Bringen und Abholen
Die Kreisverwaltung bittet darum, bei der An- und Abreise die ausgeschilderte Verkehrsführung zu beachten. Die Verkehrslenkung wurde im Vorfeld zwischen den zuständigen Behörden und dem Veranstalter abgestimmt, um einen möglichst sicheren und reibungslosen An- und Abreiseverkehr zu gewährleisten.
Besucherinnen und Besucher werden zudem gebeten, ausschließlich die ausgewiesenen Parkflächen zu nutzen. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünflächen, Wirtschaftswegen oder Gehwegen ist zu unterlassen.
Wildes Parken kann Rettungswege und Zufahrten für Einsatzkräfte blockieren.
Für das Bringen und Abholen von Besucherinnen und Besuchern stehen eigens eingerichtete Zonen zur Verfügung. Diese Bereiche ermöglichen ein sicheres Ein- und Aussteigen, ohne den Verkehrsfluss unnötig zu beeinträchtigen. Das Halten und Wenden außerhalb dieses Bereiches kann zu erheblichen Beeinträchtigungen und Verzögerungen für andere Verkehrsteilnehmer führen.
ÖPNV
Temporäre Betriebseinschränkung unbemannter Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)
Für den Zeitraum von Mittwoch, 29.07 bis Dienstag, 04.08, wird der Drohnenbetrieb anlässlich des polizeilichen Sondereinsatzes NATURE ONE temporär gesperrt. Das Gebiet, auf dem diese Regelung gilt, erstreckt sich über die Ortsgemeinden Spesenroth, Hasselbach, Alterkülz, Michelbach, Wüschheim, Hundheim, Völkenroth, Bell, Krastel und Teile der Stadt Kastellaun.
Nähere Informationen zu dem geographischen Gebiet sind unter folgendem Link öffentlich zugänglich: https://www.dipul.de/homepage/de/temporaere-betriebseinschraenkungen/polizeilicher-einsatzraum-bei-kastellaun/
Der Betrieb von Drohnen bedarf in diesem Zeitraum und in diesem Gebiet einer Freigabe durch die Polizei.
Lärmimmissionen
Für die Durchführung der Veranstaltung liegt eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz vor. Der Veranstalter ist angehalten, die dort genannten Richt- und Spitzenwerte einzuhalten und wird verpflichtet Lärmmessungen – auch in Nachbarorten – durchzuführen, zu dokumentieren und die Ergebnisse den zuständigen Behörden vorzulegen.
Info-Hotline
Der Veranstalter hat für Anwohnerinnen und Anwohner eine Info-Hotline eingerichtet, die von Mittwoch, 29.07., bis Montag, 03.08., 24-Stunden erreichbar ist: 0261 / 921 584 851.
Die Kreisordnungsbehörde ist in diesem Zeitraum unter der nachstehend genannten Nummer erreichbar: 06761 / 82-305.

