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Michael Nielen

Die Frist zur Grundsteuererklärung läuft ab

Gemünd. Die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen ist laut Thomas Rixen, Leiter des Finanzamts Schleiden, in den vergangenen Tagen stark gestiegen.
Auch im Finanzamt Schleiden mit Staandort in Gemünd endet die Abgabefrist für die Grundsteuer am 31. Januar 2023.

Auch im Finanzamt Schleiden mit Staandort in Gemünd endet die Abgabefrist für die Grundsteuer am 31. Januar 2023.

Bild: Michael Nielen

Die Abgabefrist endet für die Grundsteuer am 31. Januar 2023. »Im Finanzamt Schleiden wurden bisher 26.500 Erklärungen abgegeben, rund 54 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht«, erklärt Thomas Rixen, Leiter des Finanzamts Schleiden. »Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat. Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab.«

Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, wird die Abgabe gemahnt. Gibt der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. »Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt«, so der Leiter. »Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.« Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie etwa die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

Digital abgeben mit ELSTER

Bisher wurden über 90 Prozent der bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangenen Erklärungen digital abgegeben. Die digitale Abgabe der ist über das Online-Finanzamt ELSTER unter www.elster.de möglich. ELSTER bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Außerdem überprüft ELSTER vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Grundsteuer-Hotline

Für diejenigen, die noch kein eigenes Konto bei ELSTER haben, hat der Vorsteher noch einen Tipp: »Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen abgeben. Besitzt etwa die Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen.« Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Schleiden unter 02444-85-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. »Die Kollegen in unserer Hotline sind bestens informiert und helfen gerne weiter«, so Rixen. »Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären.«

So geht es nach der Abgabe weiter

Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuererklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Grundsteuererklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endet nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Papier-Vordrucke ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhält man beim Finanzamt.

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung:


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