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Beamte und Angestellte – wann lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?

Wer sich privat krankenversichert, erhält die besseren Leistungen. Allerdings steigen im Alter die Beiträge an. Ein Wechsel ist daher eine Entscheidung, die gut überlegt sein will. Privat Versicherte erhalten schneller einen Termin beim gewünschten Arzt. Sie sind besser versorgt und innovative medizinische Behandlungen zahlt die Krankenversicherung. Spätestens Mitte 30 überlegen viele Beamte und gut verdienende Angestellte, ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt. Die Entscheidung ist wichtig, denn wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann nicht mehr so leicht zurückwechseln.

Gern gesehene Patienten – mit privater Krankenversicherung

Privat versicherte Patienten sind bei Ärzten gern gesehen. Sie können Behandlungen und Untersuchungen gemäß der amtlichen Gebührenordnung abrechnen. Bei gesetzlich Versicherten sind Ärzte angehalten, wirtschaftlich und im Sinn der Krankenkasse zu handeln. So steht es im Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 Sozialgesetzbuch V. Wer privat versichert ist, erhält bei Bedarf eine Chefarztbehandlung und eine höhere (wenn nicht sogar eine vollständige) Erstattung beim Zahnersatz. Die Leistungen sind insgesamt viel umfangreicher als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei den monatlichen Kosten sind die Unterschiede groß. Sie hängen jedoch nicht vom Einkommen ab, sondern vom Alter. Junge, gesunde Versicherungsnehmer zahlen weniger Monatsbeitrag als ältere. Hier gilt es, die verschiedenen Anbieter gründlich miteinander zu vergleichen. Dazu hat allerdings nicht jeder die Zeit. Onlineportale, die entsprechende Vergleiche durchführen, sind dabei sehr hilfreich.

Als Angestellter in der privaten Krankenversicherung

Für die private Krankenversicherung gibt es Einkommensgrenzen. Angestellte, die pro Jahr nicht wenigstens 60.750 Euro brutto verdienen – das sind 5062,50 Euro pro Monat – haben keine Möglichkeit, sich privat abzusichern. Die Versicherungsbeiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei ist jedoch der Arbeitgeberanteil gedeckelt. Wer Kinder hat, muss bei der privaten Krankenversicherung für jedes Kind einen eigenen Vertrag abschließen, durch den weitere Kosten entstehen. Wird ein Arbeitnehmer arbeitslos oder seine Einkommenssituation verändert sich durch einen Jobwechsel, bleibt er nur dann weiterhin in der privaten Krankenversicherung, wenn er dabei nicht unter die Einkommensschwelle rutscht. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 55 Jahre alt ist, bleibt auch weiterhin privat versichert, selbst wenn der Versicherte dann Hartz IV bezieht.

Nur mit sicherem Job privat versichern

Wer als Angestellter einen sicheren Job hat und gut bezahlt wird, für den ist eine private Krankenversicherung eine gute Alternative. Wichtig ist, von Anfang an daran zu denken, dass im Alter die Beiträge steigen. Daher ist es empfehlenswert, von Anfang an Geld auf die Seite zu legen, um die im Alter wesentlich höheren Beiträge bezahlen zu können. Auch ist zu bedenken, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag braucht, beispielsweise auch Ehepartner, die nicht über ein eigenes Einkommen verfügen.

Sollen Beamte sich privat versichern?

Für Beamte gelten etwas andere Regeln bei der privaten Krankenversicherung. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen entscheiden, ob sie lieber privat oder gesetzlich versichert sein wollen. Der Dienstherr zahlt in diesen Fällen nicht den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, sondern er zahlt Beihilfe zu den Gesundheitskosten. Das ist rund die Hälfte der Kosten. Für Pensionäre steigt die Beihilfe sogar auf 70 Prozent an. Ehepartner und Kinder können ebenfalls beihilfeberechtigt sein: Ehepartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. 

Die private Krankenversicherung lohnt sich für Beamte. Auch im Alter macht die Finanzierbarkeit keine Probleme. Beamte in den unteren Besoldungsstufen oder die eine Familie mit mehr als drei Kindern haben, sollten genau prüfen, ob es so wirklich günstiger und langfristig finanzierbar ist. Wer sich als Beamter einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, kann nicht mehr in die gesetzliche zurückkehren. Das Rückkehrrecht ist ausgeschlossen.

Beihilfe zu den Behandlungskosten

Beamte erhalten von ihren Dienstherren 50 Prozent der Behandlungskosten erstattet. Dazu müssen sie nur die Beihilfebescheinigung schriftlich bei der zuständigen Beihilfeberechtigungsstelle vorlegen. Die Verrechnung ist vom Ablauf genau wie bei jeder anderen privaten Krankenversicherung. Der Versicherte zahlt zunächst die Arztkosten selbst, übermittelt dann die Rechnung an die Versicherung. Diese übernimmt einen bestimmten Prozentsatz der Behandlungskosten. Den Prozentsatz legen, je nach Dienstherr, Bund und Länder fest.

Das bedeutet, dass die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten abdeckt und eine Versorgungslücke entsteht. Aus diesem Grund haben die Versicherer spezielle Beihilfe-Tarife entwickelt, die wichtige Leistungen enthalten, die die Beihilfe nicht abdeckt. Für Beamte gibt es deshalb sogenannten Basistarife und Komforttarife. Mit letzteren sind auch Zahn- und heilpraktische Behandlungen abgedeckt. Die Beitragshöhe hängt also nicht nur von Alter oder Gesundheitszustand ab, sondern auch vom gewählten Tarif. 

Selbstständige und Freiberufler in der PKV

Selbstständige müssen sowohl bei der gesetzlichen wie auch bei der privaten Krankenversicherung den monatlichen Beitrag zu 100 Prozent selbst tragen. Für sie kann sich ein Selbstbehalt lohnen. Dadurch reduzieren sich die monatlichen Beiträge. Allerdings muss der Versicherte im Krankheitsfall einen Teil der Kosten für Medikamente und Behandlungen selbst tragen. Wenn ein Selbstständiger in den Ruhestand geht, muss er auch weiterhin die Beiträge zahlen können. Wie bei Angestellten auch sind Kinder nicht kostenlos mitversichert. Sie brauchen einen eigenen Versicherungsschutz. Zurück in die GKV können sie nur dann, wenn sie keine selbstständige Tätigkeit mehr ausüben und einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen. Auch hier gibt es ab dem 55. Lebensjahr kein Rückkehrrecht mehr.

Alleinstehende Selbstständige, die hohe Einkünfte erzielen und sich schon sehr früh privat versichern, erhalten unter Umständen bessere Konditionen als bei den gesetzlichen Versicherern. Wenn die Einkünfte nicht stabil sind, sondern sehr stark schwanken, ist die PKV ein Risiko. Wichtig ist, von Anfang an die im Alter steigenden Beiträge zu kalkulieren und entsprechend vorzusorgen.

Abbildung 1: Unsplash © Online Marketing (CC0 Public Domain)

Abbildung 2: Pixabay © bnn_news (CC0 Public Domain)

Abbildung 3: Pixabay © kalhh (CC0 Public Domain)

 

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