Claudia Neumann

Achtung, Autofahrer: Rechts ins Martinerfeld ist jetzt tabu

Trier. Nach Unfall am Bahnübergang in der Hornstraße wurde die Verkehrsführung geändert – Fahrzeuge müssen zur Aachener Straße über die neue Bahnrampe fahren
Bahnübergang Martinerfeld

Bahnübergang Martinerfeld

Bild: Claudia Neumann

Nach einem Unfall an der Kreuzung Hornstraße/Martinerfeld hat die Stadt die Verkehrsführung am dortigen Bahnübergang geändert. Das Rechtsabbiegen aus der Hornstraße ins Martinerfeld ist ab sofort nicht mehr erlaubt. Das teilt die Stadt Trier mit.

Ampel beim Abbiegen nicht ausreichend sichtbar

Bisher konnten Fahrzeuge aus der Hornstraße sowohl nach links in die Kölner Straße als auch nach rechts ins Martinerfeld abbiegen. Beide Fahrtrichtungen führen über den Bahnübergang. Die dortige Ampel schaltet bei der Annäherung eines Zuges auf Rot.

Problematisch ist laut städtischer Straßenverkehrsbehörde, dass Autofahrer beim Heranfahren an die Haltelinie, an der dem bevorrechtigten Verkehr Vorrang gewährt werden muss, keine ausreichende Sicht auf die Ampel des Bahnübergangs haben. Dadurch bestand die Gefahr, dass ein Abbiegevorgang begonnen wird, obwohl die Ampel bereits Rot zeigt und sich die Schranken schließen.

Neue Regelung

Da kurzfristig keine Anpassung der Anlage möglich ist, wurde die Abbiegeregelung geändert. Das Rechtsabbiegen von der Hornstraße ins Martinerfeld ist nun untersagt.

Fahrzeuge, die die Aachener Straße erreichen wollen, müssen über die neue Bahnrampe an der Eurener Straße fahren. Die Verkehrsschilder im Bereich des Bahnübergangs weisen auf die geänderte Verkehrsführung hin.