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Ausbildung für Flüchtlinge: Das müssen Betriebe wissen

Wann dürfen Flüchtlinge eine Ausbildung absolvieren? Und wie steht es mit der Sozialversicherungspflicht? Können Ausbildungen abgeschlossen werden, obwohl die Aufenthaltserlaubnis befristet ist? Mit diesen Fragen beschäftigen sich zwei Broschüren, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) und von der Handwerkskammer (HWK) nun herausgegeben worden sind. Die HWK informiert zudem über den Bau von Flüchtlingsunterkünften.

Flüchtlingsunterkünfte bauen

Der Anstieg der Flüchtlingszahlen führt dazu, dass neuer Wohnraum benötigt wird. Dies betrifft zunächst die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes. Sobald die Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen worden sind, müssen auch diese für Wohnraum sorgen. Nach den Planungen des Landes ist die Holzbauweise gut geeignet, um schnell und günstig auf die Unterkunftsnot reagieren zu können. Aus den Baumaßnahmen des Landes und der Kommunen können auch für das Handwerk Aufträge entstehen, die unter Umständen in einem engen Zeitfenster umgesetzt werden müssen. Ziel ist es, nach Möglichkeit alle Flüchtlinge bis zum Winter in festen Unterkünften unterzubringen. Die Handwerkskammer Trier veranstaltet gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz und weiteren Partnern eine Infoveranstaltung zum Bau von Flüchtlingsunterkünften durch. Diese findet am Montag, 28. September, um 17 Uhr in der HWK statt. Anmeldung bis zum 25. September (Fax an 0651/207-215)

HWK: Ausbildungs-Broschüre für Flüchtlinge

Ab wann haben Flüchtlinge frühestens Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Berufsausbildung? Können Ausbildungen abgeschlossen werden, obwohl die Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung befristet ist? Diese und andere Frage beantwortet ein Flyer zur Berufsausbildung von Flüchtlingen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ihn jetzt gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern veröffentlicht.  Das Faltblatt enthält einen Überblick über die aktuellen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer Berufsausbildung für Flüchtlinge. Zudem stellt es eine wertvolle Argumentationshilfe gegenüber der Ausländerbehörde dar. Denn mit diesem Amt müssen Ausbildungsbetriebe Kontakt aufnehmen, wenn sie Flüchtlinge einstellen möchten. Mit den richtigen Argumenten kann gewährleistet werden, dass der Flüchtling die begonnene Ausbildung auch beenden darf.  Die HWK Trier ruft in diesem Zusammenhang Unternehmen aus der Region dazu auf, offene Stellen sowie Ausbildungsplätze der Agentur für Arbeit Trier zu melden. Der Flyer ist im Internet als Download und auf der Seite der HWK erhältlich.

IHK: Ausbildungs-Broschüre für Flüchtlinge

Eine ähnliche Broschüre haben auch die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) jetzt mit dem Leitfaden "Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung bringen" veröffentlicht. "Eine zentrale Herausforderung der aktuellen Situation ist es, bleibeberechtigte Flüchtlinge zügig in das Arbeitsleben einzubinden", erläutert der Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft, Arne Rössel. "Hierfür gibt es auf Seiten der Wirtschaft eine große Aufgeschlossenheit und tatsächlich auch schon eine Vielzahl konkreter Projekte und Maßnahmen in den Unternehmen." Mit dem bewährten Beratungs- und Dienstleistungsangebot rund um die Aus- und Weiterbildung und Informationen wie dem neuen Leitfaden stehen die Industrie- und Handelskammern ihren Mitgliedsunternehmen hierbei zur Seite. Rössel appelliert in diesem Zusammenhang an die Unternehmer, auch aktiv auf ihre jeweilige IHK zuzugehen, um Vernetzung und Erfahrungsaustausch rund um das Thema Flüchtlinge möglich zu machen. "Unser Anspruch ist es, uns gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen und einer Vielzahl von Partnern um möglichst jeden ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Flüchtling mit Bleibeperspektive kümmern", sagt Rössel. Erfolgsentscheidend hierfür seien aber die schnellstmögliche Feststellung der vorhandenen sprachlichen, schulischen und gegebenenfalls beruflichen Kompetenzen der Flüchtlinge sowie die zügige Vermittlung ausreichender Deutschkenntnisse. Dafür sollten aus Sicht der IHK an ausgewählten Berufsschulstandorten eigene Förderklassen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen und zur Berufsorientierung etabliert werden. Die IHK-Broschür gibt es als Download hier.

Foto: Symbolbild/Archiv


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