

Die Stadt Trier hat vergangene Woche rund 1400 Wähler angeschrieben und mit einem neuen Wahlschein versorgt. Nötig wurde das, weil auf dem zuvor ausgestellten Wahlschein aus Versehen die elektronisch eingedruckte Unterschrift des Mitarbeitenden aus dem städtischen Wahlbüro fehlte. Die Unterschrift ist aber nötig, da der Wahlschein sonst gemäß Landeswahlordnung ungültig ist.
Wähler, die ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben, müssen die neu zugesandten Unterlagen nutzen, um eine gültige Stimme abzugeben. Dafür können sie regulär den Wahlbrief per Post, persönlich im Briefwahlbüro abgeben oder im Briefkasten am Rathaus bis Sonntag, den 22. März, bis 18 einwerfen.
Bereits zuvor war es zu einem weiteren Fehler gekommen: Rund 200 Wahlberechtigte erhielten versehentlich doppelte Briefwahlunterlagen. Auch diese Wahlscheine wurden später für ungültig erklärt.
Beseitigung der ungültigen Wahlscheine
Nachdem der Fehler aufgefallen ist, hat die Stadt alle 1400 Betroffenen angeschrieben und ihnen neue Wahlunterlagen zugeschickt. Die bereits abgegebenen Stimmzettel sollen dagegen am Wahlsonntag anhand der Wahlschein-Nummern aussortiert und vernichtet werden.
Ursache im Wahlsystem
Nach Angaben der Stadt lag der Fehler daran, dass bei der Einrichtung von Nutzerprofilen im landesweit einheitlichen Wahlprogramm die Angaben für die automatische Unterschrift nicht korrekt hinterlegt wurden. Das System selbst soll aber keine Fehlermeldung ausgegeben haben.
Das Land stellt das Programm den Kommunen zur Verfügung, für die korrekte Einrichtung sind jedoch die Gemeinden verantwortlich.
Keine Auswirkungen auf Wahlablauf
Das Vorgehen der Stadt – also das Verschicken der Ersatz-Wahlunterlagen und die Vernichtung der ungültigen Stimmzettel – ist laut Landeswahlleiter rechtlich korrekt. Einen anderen Weg, den Fehler zu beheben, gebe es nicht.
Die Landtagswahl kann in Trier dennoch wie geplant durchgeführt werden. Wie viele der betroffenen Wähler ihre Stimme letztlich noch einmal abgeben, wird sich erst nach der Wahl zeigen.




