

„In der Konstantinstraße befinden sich viele Geschäfte und es herrscht ein reges Fußgängeraufkommen mit häufigem Querungsbedarf. Sie mündet in die Fußgängerzone. Die Fußgängerquerung soll überall möglich sein“, erläutert Jutta Merten, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus, den Schritt. Der Konstantinplatz gehört zwar nicht zu dem verkehrsberuhigten Bereich. Dennoch wird auch hier die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h reduziert, weil sich dort als schutzwürdige Einrichtung das Weltkulturerbe Konstantin-Basilika befindet. Die beiden Zebrastreifen, die von der Konstantinstraße zum Basilikavorplatz führen, bleiben aufgrund des hohen Fußgängerverkehrs an dieser Stelle erhalten. Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder installiert sind. RED