Beherberungsverbot in Rheinland-Pfalz ab kommender Woche
Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand. Beim geplanten Beherbergungsverbot gelten einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln sind Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen. Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten, die über einen Corona-Negativ-Test verfügen, der nicht älter als 48 Stunden ist, sind ebenfalls ausgenommen. Die zuständigen Behörden können außerdem in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.