

Aufgrund der Ruhestandsversetzung ist die Bürgermeisterstelle in der Verbandsgemeinde Ruwer ab dem genannten Datum vakant. Damit erhält die Verbandsgemeinde auch vor Beendigung des formellen Disziplinarverfahrens beim Verwaltungsgericht Trier die Möglichkeit, die Vorbereitungen für eine Neuwahl des Bürgermeisters der VG Ruwer in Angriff zu nehmen. Im Hinblick auf das laufende gerichtliche Disziplinarverfahren ist somit nicht mehr die Entfernung aus dem Dienst streitgegenständlich, sondern die Frage nach einer möglichen Aberkennung des Ruhegehalts des Beamten. Insoweit wird das Verfahren seitens der Kreisverwaltung fortgeführt und wird von der Ruhestandsversetzung nicht tangiert. red