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CEO-Fraud: Polizei warnt Unternehmen vor Betrugsmasche
Bei der Kripo in Trier und Wittlich werden mehrere Ermittlungsverfahren geführt, in denen Betrüger meist größere Unternehmen um hohe Geldbeträge bringen. Beim so genannten CEO-Fraud geben sich die Täter beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) oder leitende Angestellte des Unternehmens aus und veranlassen Mitarbeiter zu hohen Geldüberweisungen.
Foto: Symbolbild/Archiv
So geschehen in der vergangenen Woche bei einem Trierer Unternehmen. Per E-Mail und auch telefonisch nahm ein bisher unbekannter Täter Kontakt zu einem Mitarbeiter der Buchhaltung auf und gab sich als Geschäftsführer des Unternehmens aus. Er forderte den Mitarbeiter zu einer dringenden Überweisung einer hohen sechsstelligen Summe auf ein ausländisches Bankkonto auf. Die Überweisung sei geheim und müsse sehr schnell und unauffällig durchgeführt werden. Um dieser Anweisung Nachdruck zu verleihen, meldete sich telefonisch auch ein angeblicher Rechtsanwalt und übte zusätzlichen Druck auf den Mitarbeiter aus. Der überwies das Geld schließlich auf das genannte Konto. Glücklicherweise konnte die Überweisung noch so rechtzeitig gestoppt werden, dass in diesem Fall kein finanzieller Schaden entstand.
Sieben Ermittlungsverfahren
Insgesamt sind beim Polizeipräsidium Trier sieben solcher Ermittlungsverfahren bekannt. In den meisten Fällen erkannten die Mitarbeiter jedoch die Betrugsabsicht oder stoppte die Bank die Überweisung. Lediglich in einem Fall waren die Täter erfolgreich.
Betrüger nutzen Informationen der Unternehmen
Sie nutzen Informationen der Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister oder auf Internetseiten und Werbeprospekten. Auch soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion innerhalb des Unternehmens oder firmeninterne Details preisgeben, dienen als wichtige Informationsquelle. Mit dem so beschafften Insiderwissen treten sie über E-Mail oder telefonisch mit den Mitarbeitern in Kontakt, geben sich als Geschäftsführer, leitender Angestellter oder Handelspartner aus und fordern zum Beispiel unter Hinweis auf ein bevorstehendes Investment oder eine geänderte Kontoverbindung die Überweisung eines hohen Geldbetrages auf ein ausländisches Konto.
BKA gibt Tipps
Das BKA warnt vor dieser Betrugsmasche, die schon zu Millionenschäden geführt hat, und gibt auf seiner Homepage Tipps zum Schutz der Unternehmen.