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Corona-Pandemie: Grenzen zu Luxemburg geschlossen

Durch die vorübergehend eingeführten Kontrollen an den Landesgrenzen ist der beidseitige Grenzübertritt zu Luxemburg beschränkt und nur noch an festgelegten Übergängen zulässig
Foto: Symbolbild/imago Images/Becker & Bredel

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Es handelt sich dabei um die Land-Grenzübergangsstellen in Wincheringen, Wellen, Wasserbilligerbrück, Mesenich, Echternacherbrück, Roth und Dasburg. Diese Grenzübergangsstellen werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch die Bundespolizei gesichert. Ausnahmen für Berufspendler sowie Güter- und Warenverkehr u. a. gelten natürlich weiterhin. Diese müssen sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen. Alle wichtigen Informationen zu den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen finden Sie hier.  Ziel ist es, die Maßnahmen zur Einschränkung des grenzkontrollfreien Reisens innerhalb des Schengenraums zu erhöhen und den unkontrollierten Grenzübertritt zu verhindern. In diesem Zusammenhang wird das Land Rheinland-Pfalz alle weiteren Straßenübergänge ab sofort beidseitig sperren.

Bundespolizei warnt vor Umgehung der Grenzkrontrollen

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang drauf hin, dass ein Überschreiten der Grenze ausschließlich an den zugelassenen Stellen gestattet ist. Andere Grenzübertritte aktuell nicht mehr genutzt werden. Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind Rettungseinsatzfahrzeuge, die im Einsatz sind. Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Überschreiten der Grenze an dafür nicht vorgesehenen Stellen - wie z.B. durch das Umfahren einer Absperrung - eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die geahndet werden kann. RED


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