Claudia Neumann

Drei weitere Windräder für Trier genehmigt – Widerstand der Bürger stößt auf bürokratische Hürden

Trier. Die Windkraftdebatte in Trier spitzt sich zu: Während die Behörde grünes Licht für drei neue Anlagen gibt, droht dem Volksbegehren dagegen die Unzulässigkeit.

Symbolfoto

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Bild: Canva

Drei Windräder bei Euren genehmigt

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat der Qualitas Energy Trier GmbH die Genehmigung zum Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Trierer Stadtbezirk Euren erteilt. Das Projekt trägt den Namen „Trier-Wetterborn". Jede der drei Anlagen soll 245,5 Meter hoch sein und eine Nennleistung von 7.000 Kilowatt erreichen.

Die Behörde hatte eine umfassende Prüfung durchgeführt, in die neben Gutachten und einem Umweltverträglichkeitsbericht auch Einwendungen von Umweltverbänden und Bürgerinnen und Bürgern eingeflossen sind. Da die Antragstellerin eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hatte, lief das Verfahren öffentlich. Das Ergebnis: Das Projekt erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen – die Genehmigung war damit als sogenannte „gebundene Entscheidung" zu erteilen, also ohne Ermessensspielraum für die Behörde. Die Genehmigung enthält Nebenbestimmungen etwa zu Lärm-, Natur- und Artenschutz. Sie kann vom 16. bis zum Montag, 29. Juni, unter www.s.rlp.de/JixGECu eingesehen werden.

Quorum erfüllt – aber Rechtsamt sieht gleich vier Probleme

Parallel dazu haben Bürgerinitiativen aus Euren, Herresthal und Pfalzel Unterschriften gegen die geplanten Windräder gesammelt – mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zu erwirken. Wir berichteten. Die Frage lautet: Soll die Stadt Trier ihre Zustimmung zur Nutzung städtischer Grundstücke für die Windkraftanlagen und den Ausbau von Zuwegungen verweigern?

Bis Anfang vergangener Woche kamen 4.807 Unterschriften zusammen, von denen die Stadtverwaltung 4.206 als gültig anerkannte. Das nötige Quorum von fünf Prozent der Wahlberechtigten liegt bei 4.146 Unterschriften – dieses ist damit erfüllt. Ungültig waren Unterschriften etwa wegen Mehrfacheintragungen oder weil Unterzeichnende nicht in Trier gemeldet sind.

Rechtsamt sieht das Begehren kritisch

Dennoch könnte das Begehren scheitern: Eine erste Prüfung des städtischen Rechtsamtes ergab, dass es aus gleich vier Gründen voraussichtlich nicht zugelassen werden kann. Das teilt die Stadt Trier mit.

Erstens fehle der Stadt die Entscheidungsbefugnis. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichte Eigentümer öffentlicher Grundstücke – also auch die Stadt Trier – dazu, die Nutzung ihrer Wege für die Erschließung von Windkraftanlagen zu dulden. Ein Bürgerbegehren könne sich aber nur auf Angelegenheiten beziehen, über die die Gemeinde auch tatsächlich entscheiden darf.

Zweitens richte sich das Begehren faktisch gegen einen bereits beschlossenen Flächennutzungsplan: Der Stadtrat hatte mit der Vorlage 542/2025 eine „Teilfortschreibung Windenergie" beschlossen, in der Gebiete für Windkraft in Trier festgelegt wurden. Bürgerbegehren gegen abgeschlossene Bauleitplanungen sind nach der Gemeindeordnung unzulässig.

Drittens sei die Begründung des Begehrens nicht ausgewogen: Sie erwähne das öffentliche Interesse an Windkraft nicht, beschreibe Auswirkungen ausschließlich negativ und lasse positive Aspekte wie Klimaschutz und CO2-Reduktion außen vor. Rheinland-pfälzische Gerichte verlangen laut Rechtsamt, dass Unterzeichnende sachlich und vollständig informiert werden.

Viertens liege ein formeller Mangel vor: Die Gemeindeordnung schreibe vor, dass auf den Unterschriftenlisten bis zu drei Vertretungspersonen benannt werden dürfen – auf den vorliegenden Listen waren es vier.

Stadtrat entscheidet nach der Sommerpause

Am Donnerstag trafen sich Oberbürgermeister Wolfram Leibe, Bürgermeisterin Britta Weizenegger sowie die Dezernenten Ralf Britten und Dr. Thilo Becker mit Vertretern des Bürgerbegehrens. Dabei wurden die Vertreter sowohl über die Gültigkeit des Quorums als auch über die rechtlichen Bedenken informiert.

Der nächste Schritt liegt nun beim Stadtrat: Er muss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abstimmen – nach vorheriger Anhörung der Vertretungspersonen. Diese Entscheidung fällt voraussichtlich in der nächsten Stadtratssitzung am Mittwoch, 10. September, nach der Sommerpause.